Enorme Einschränkungen: Diese Verbote gelten in Karlsruhe an Silvester

Der Schlossvorplatz in Karlsruhe
© Thomas Riedel

Karlsruhe Insider: Verbote an Silvester in Karlsruhe.

Die Stadt Karlsruhe hat nun verschiedene Verbote zu Silvester erlassen, bei der die Ordnungskräfte ganz genau aufpassen müssen, wo welche Verbote übertreten werden.

An Silvester gibt es ein generelles Böllerverbot. Zudem gibt es auf angewiesenen Plätzen ein striktes Alkoholverbot, damit es zu keiner Auseinandersetzung im Betrunkenen Zustand geben kann.

Ab Silvester, dem 31. Dezember 2021, ab 15 Uhr ist das Verweilen von mehr als 10 Personen, der Genuss von Alkohol sowie das Abbrennen von Pyrotechnik untersagt:

  • Marktplatz zwischen Hebelstraße und Kaiserstraße,
  • Schlossplatz, begrenzt durch das Schloss, sowie die Straßen im Schlossbezirk und die Gebäudeflucht entlang der Straße Schlossplatz,
  • Schlossgarten, Anlagen nördlich des Schlosses,
  • Friedrichsplatz, zwischen Lammstraße und Ritterstraße, südlich und nördlich begrenzt durch Gebäudefluchten,
  • Stephansplatz, zwischen Karlstraße und Douglasstraße, nördlich durch Amalienstraße und südlich durch Postgalerie begrenzt,
  • Europaplatz, zwischen Karlstraße und Douglasstraße, südlich durch die Postgalerie, nördlich durch die Gebäudeflucht der Kaiserstraße begrenzt,
  • Reichardstraße Durlach, ab Einmündung Parkplatz im Bereich Endstation Turmbergbahn bis Einmündung Sepp-Herberger-Weg.
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An Silvester fährt die Turmbergbahn nicht, sie kann ab dem 1. Januar 2022 ab 10 Uhr wieder genutzt werden.

Für den Werderplatz gilt das Alkoholverbot bereits ab dem 24. Dezember 2021 und dauert bis zum 17. Januar.

Bruchsal gibt die betroffenen Flächen am Dienstag bekannt, Baden-Baden erklärt auf Nachfrage, auf die Nennung verschiedener Plätze durch eine Verfügung zu verzichten und an Silvester sich der Allgemeinen Corona-Verordnung des Landes zu orientieren.