Karlsruher Kliniken führen Besuchsverbot ein – Diese Regeln gelten!

Ein heller Krankenhausflur mit geschlossenen Patientenzimmern links und rechts. Zwei Pflegekräfte in Weiß gehen gemeinsam auf eine Glastür zu. Der Boden glänzt, die Atmosphäre wirkt ruhig und geordnet.
Symbolbild © istockphoto/upixa

Die ersten Kliniken reagieren auf die vierte Corona-Welle, hier herrscht jetzt ein Besuchsverbot.

Die ViDia Kliniken reagieren auf das zunehmende Infektionsgeschehen in der Stadt und setzen die Besuchsmöglichkeit für Angehörige vorübergehend aus. Das Besuchsverbot gilt ab Freitag, 19.11.2021, für alle Standorte der Kliniken.

„Diese Maßnahme dient dem Schutz unserer Patienten und Mitarbeiter“, erklärt Vorstand Prof. Dr. Karl-Jürgen Lehmann. Ausnahmen werden nur in dringenden Einzelfällen und in Absprache mit dem betreuenden Personal auf den entsprechenden Stationen gewährt.

Besuche von Angehörigen sind nur noch in Ausnahmefällen möglich.

„Dieser Schritt ist uns nicht leicht gefallen. Wir wissen um die Bedeutung sozialer Kontakte für den Genesungsprozess, können aber in der derzeitigen Situation den Schutz unserer Mitarbeiter und Patienten nicht gefährden“, ergänzt Richard Wentges, Vorstandsvorsitzender der ViDia Kliniken.

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