Nur noch Tempo 30: Karlsruhe bekommt viele neue Fahrradstraßen

Eine Ampel an einer Fahrradstraße und ein Fahrradfahrer im Hintergrund
Symbolbild © istockphoto/Michele Ursi

Karlsruhe soll viele neue Fahrradstraßen bekommen. Dort ist dann nur noch Tempo 30 erlaubt. Für Autofahrer bedeutet das eine erhebliche Einschränkung. Gleichzeitig sollen die Fahrradstraßen die Lebensqualität in der Innenstadt verbessern.

Karlsruhe bekommt wohl viele neue Fahrradstraßen, in denen nur noch Tempo 30 erlaubt ist. Das soll drastische Veränderungen für die Innenstadt bringen.

Karlsruhe erhält weitere Fahrradstraßen: Tempo 30

In Karlsruhe sind insgesamt sechs neue Fahrradstraßen geplant. Außerdem will die Ortsverwaltung Neureut Tempo dreißig auf einer Nebenstraße beschließen. Auch hier ist eine neue Fahrradstraße geplant. In diesen Bereichen haben Radfahrer künftig Vorfahrt. Das wird den gesamten Straßenverkehr verändern. Neu dürfte das für die Karlsruher nicht sein. Schließlich gibt es in der Innenstadt bereits sechzehn Fahrradstraßen – zum Beispiel in der Erbprinzenstraße. Doch damit nicht genug: Weitere verkehrsberuhigte Zonen und Fahrradstraßen sind geplant. In erster Linie geht es darum, die Innenstadt zu beruhigen und den lärmenden Autoverkehr zu reduzieren. Dadurch soll die Aufenthaltsqualität deutlich verbessert werden.

Das können Fahrradstraßen für die Stadt leisten

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Fahrradstraßen sind speziell für den Fahrradverkehr konzipierte und optimierte Straßen. Im Gegensatz zu herkömmlichen Straßen sind Fahrradstraßen so gestaltet, dass Radfahrer bevorzugt werden und sich sicher und komfortabel fortbewegen können. Fahrradstraßen haben in der Regel eine geringere Verkehrsbelastung als andere Straßen, da der motorisierte Verkehr auf Alternativrouten umgeleitet wird. Radfahrer haben in der Regel Vorrang vor dem Autoverkehr und andere Fahrzeuge müssen sich an eine Geschwindigkeitsbegrenzung halten.

Darüber hinaus sind Fahrradstraßen oft mit besonderen Markierungen, Fahrradsymbolen und speziellen Verkehrszeichen gekennzeichnet, um das Radfahren zu erleichtern und auf die besondere Situation hinzuweisen. In Fahrradstraßen können auch besondere Verkehrsregeln gelten, z.B. für das Überholen. Die besonderen Straßen tragen dazu bei, den Radverkehr sicherer und attraktiver zu machen, und damit die Nutzung des Fahrrades als umweltfreundliches und gesundes Verkehrsmittel zu fördern. Im Gegenzug gilt laut Straßenverkehrsordnung in den Fahrradstraßen die Höchstgeschwindigkeit von 30 Kilometern pro Stunde. Der Wandel, der sich gerade in der Innenstadt von Karlsruhe vollzieht, hat genau diese Ziele im Sinn.