Tempo 30 für die gesamte Karlsruher Innenstadt in Planung

Der Europaplatz in Karlsruhe mit Haltestelle. An einem Tag laufen viele Passanten durch die Karlsruher Innenstadt. Sie kaufen ein, erledigen ein paar Wege und bummeln.
© ka-insider

Schon wieder werden Stimmen laut, die Tempo 30 für die gesamte Karlsruher Innenstadt fordern. Mittlerweile gibt es immer mehr Befürworter für diesen neuen, langsameren Weg durch Karlsruhe.  

Die Diskussion um die angemessene Geschwindigkeit in der Karlsruher Innenstadt ist neu entfacht. Gerade im öffentlichen Raum gilt es, alle Interessen und Belange unter einen Hut zu bringen, was nicht immer einfach ist. Die Befürworter stellen vor allem die Reduzierung von Emissionen und Lärm in den Vordergrund der Diskussion, sobald Tempo 30 für die gesamte Karlsruher Innenstadt gilt.

Tempo 30 für die gesamte Karlsruher Innenstadt

Grundsätzlich plant die Stadt Karlsruhe akribisch die Straßenführung und auch die zukünftige Gestaltung der gesamten Innenstadt. Grundsätzlich ist das Straßen- und Wegerecht dafür verantwortlich, ob Tempo 30 für die gesamte Karlsruher Innenstadt überhaupt umsetzbar ist. Darüber hinaus bestimmt das Straßenverkehrsrecht das Projekt.

Hier finden sich alle Regelungen und Pflichten, die mit der Nutzung des öffentlichen Straßenraums verbunden sind. In diesem Bereich findet man auch die Straßenverkehrsordnung, also die Regeln, die in der Karlsruher Innenstadt und in ganz Deutschland gelten. Hier gibt es ganz besondere Voraussetzungen, unter denen Tempo 30 überhaupt eingeführt werden kann. Tempo 30 gilt nämlich nur in Ausnahmefällen.

Lesen Sie auch
Einmalige Neueröffnung in Karlsruhe - "Gibt es kein zweites Mal"

Tempo 30 – diese Bedingungen gelten in der Karlsruher Innenstadt

Die grundsätzliche Basis ist erst einmal Tempo 50. Man muss also eine Begründung finden, um das Tempolimit auf 30 zu reduzieren. Das kann für bestimmte Zonen gelten oder auch für einzelne Streckenverläufe. Tempo 30 findet man vor allem in Wohngebieten. In der Nähe von Schulen, Krankenhäusern und Altenheimen ist Tempo 30 ebenso denkbar wie in direktem Zusammenhang mit Kindergärten. Auch dort, wo eine echte Gefahrensituation besteht und ein Unfallschwerpunkt vorhanden ist, rechtfertigen diese eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h. Ein weiterer Sonderfall ist der Lärmschutz.

Wann Lärm im rechtlichen Sinne wirklich zu viel wird, ist gar nicht so einfach zu bestimmen. Denn schon der Begriff lässt sich individuell auslegen. Grundlage ist zum Beispiel ein Lärmaktionsplan. Dieser geht von berechneten Werten aus. Werden diese regelmäßig überschritten, kann in der Karlsruher Innenstadt Tempo 30 als Lärmschutz eingeführt werden.