Ahnungslos: Gegenstand im Auto sorgt für Bußgelder bei Autofahrern

Symbolbild © istockphoto/AndriiShablovskyi

Was die Wenigsten wissen: Verstöße in Verbindung mit einem bestimmten Gegenstand im Fahrzeug werden mit hohen Strafgeldern geahndet.

Der Einsatz der Dashcams ist in Deutschland nicht per se verboten. Bis heute gilt er aus datenschutzrechtlichen Gründen zumindest als umstritten. Gerade im Internet sind die Clips besonders beliebt, die Verkehrsunfälle auf der ganzen Welt zeigen, die allesamt mit den kleinen Kameras im Auto aufgenommen wurden.

Das Recht am eigenen Bild

In Deutschland darf keine Person gegen ihren Willen gefilmt werden. Es ist untersagt, Videos und Fotos von anderen Personen sowie Kennzeichen der Autos online zu stellen. Nach den Angaben des ADAC verstößt dies gegen das Recht auf informelle Selbstbestimmung.

Zweckbezogene Verwendung der Dashcam erlaubt

Die Forderung der Datenschützer geht so weit, dass die Kameras nur dem Anlass gemäß kurz filmen dürfen. Dies ist immer dann der Fall, wenn es zu einem Unfall kommt. Erlaubt ist die Verwendung der Cams im Auto, wenn sie berechtigte Interessen wahrnimmt. So hebt der ADAC hervor, dass ein Augenmerk auf dem Zweck in Verbindung mit der Aufnahme liegt.

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In diesem Fall dürfen die schutzbedürftigen Interessen der aufgenommenen Personen nicht überwiegen. Mit anderen Worten bedeutet das: Wenn eine Person ein Auto beschädigt, hat der Fahrzeugführer das Recht, diese Person bei der Tat zu filmen, um die Aufnahmen als Beweis zu verwenden.

Speicherung nur als Beweissicherung

Eine Speicherung der Aufnahmen ist nur erlaubt, wenn die Bilder später vor Gericht oder bei der Polizei als Beweis standhalten müssen. Wer die Dashcam unzulässig verwendet, riskiert hohe Bußgelder in Verbindung mit der Datenschutzaufsichtsbehörde.

Horrende Strafen bei Verstößen gegen Datenschutz

Verstöße in diesem Rahmen können bei einem Unternehmen mit bis zu vier Prozent vom Jahresumsatz geahndet werden und bis zu 20 Millionen Euro betragen, so der ADAC.