Besondere Aufkleber auf dem Auto: Bußgeld und Punkte drohen

Die Rückscheibe eines Autos
Symbolbild © istockphoto/Kwangmoozaa

Autofahrer sollten besser aufpassen. Denn wer diese besonderen Aufkleber an seinem Fahrzeug hat, der muss mit Bußgeld oder sogar Punkten rechnen.

Viele Autofahrer lieben ihr Fahrzeug. Sie hegen und pflegen es. Gehen regelmäßig in die Waschanlage und einige verschönern es auch, zum Beispiel mit einem Aufkleber. Letzteres ist allerdings nicht immer ganz unproblematisch, denn teilweise muss man hier mit Bußgeld oder sogar Punkten rechnen.

Bestimmte Sticker sind Pflicht

Sicher, bestimmte Aufkleber sind an einem Fahrzeug im Straßenverkehr sogar Pflicht. Dazu gehört unter anderem die Umweltplakette an der vorderen Scheibe, aber auch der TÜV-Aufkleber am Nummernschild. Viele Fahrzeuge besitzen zudem an der Heckscheibe einen Sticker in Blau mit weißen Ziffern. Dieser zeigt anderen Autofahrern an, dass dieses Auto ein Carsharing-Auto wie Uber oder aber ein einfaches Taxi ist.

Wer hingegen sein Auto mit einem rein dekorativen Aufkleber verschönert, muss aufpassen. Grundsätzlich ist es erlaubt, Sticker seiner liebsten Musikgruppe, seines Fußballvereins und Co. auch am Auto anzubringen. Allerdings muss man hier auch die StVZO – der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung – beachten. Denn beim Anbringen der Aufkleber gibt es strenge Richtlinien, an die man sich halten muss.

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So ist es nicht erlaubt, Sticker aufzukleben, die mehr als ein Viertel der Heckscheibe einnehmen. Sollte man dieses dennoch vorhaben, muss man zuvor eine Genehmigung vom TÜV einholen. Glücklicherweise ist diese beim Kauf des Aufklebers bereits inbegriffen.

Aufkleber an der Frontscheibe sind grundsätzlich nicht erlaubt. Abgesehen von der Umweltplakette und Vignetten für eine Autofahrt muss die Sicht vollständig frei bleiben.

Vorsicht bei Beleidigungen

Aber auch Aufkleber mit bestimmten Beschriftungen sind nicht erlaubt. Dazu zählen auch offensichtliche, beleidigende Sprüche oder Aussagen. Hier ist es ratsam, besonders darauf zu achten, keine speziellen Gruppen oder Einzelpersonen zu beleidigen. Mitunter ist es nämlich gar nicht so einfach, festzustellen, wann ein Spruch auf der Autoscheibe eine Beleidigung ist und damit einen Tatbestand gemäß Artikel 5 im Grundgesetz erfüllt und wann nicht.