Bußgeldfalle: Autofahrern drohen Strafen wegen neuen Verbandskasten

Verbandskoffer mit viel Inhalt

Ab 2022 gelten für den Verbandskasten und seinen Inhalt in Deutschland neue Regeln. Wer die Anforderungen nicht erfüllt, muss mit hohen Bußgeldern rechnen.

Einen Verbandskasten im Auto mitzuführen ist schon länger Pflicht. Doch ab 2022 ändert sich auch der Inhalt, der dabei sein muss. Vorsicht: Bei nicht einhalten wird es teuer.

Verbandskasten muss aufgestockt werden

Der Verbandskasten ist Pflichtinventar für Autos in Deutschland. Ab 2022 werden neue Inhalte für den Verbandskasten rechtlich nötig. Autofahrern wird also dringend angeraten, den Inhalt des Kastens zu kontrollieren und diesen entsprechend aufzustocken. Denn wer dies nicht tut, riskiert empfindliche Strafen.

Zudem ist es wichtig regelmäßig zu kontrollieren, ob der Erste-Hilfe-Kasten noch vollständig ist und nicht abgelaufen. Denn auch dies kann teuer werden. Einmal davon abgesehen, dass er im Notfall lebensrettend sein kann. Ebenso ist es von Bedeutung, dass der Autofahrer weiß, wo sich der Kasten befindet. Bei einer Polizei-Kontrolle muss er nämlich zügig vorzeigbar sein.

Neues Element muss ins Notfallset

Der Verbandskasten muss aufgestockt werden. Ab 2022 müssen in Deutschlands Autos nämlich Masken mitgeführt werden. Dafür müssen die Verbandskästen entsprechend erneuert werden. Durch immer wieder aufkommende Änderungen kann es sein, dass der Autofahrer den Überblick verliert.

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Was gehört denn nun wirklich alles in den Verbandskasten? In Zukunft müssen auf jeden Fall zusätzlich zweimal eine Mund-Nasen-Bedeckung dabei sein. Anscheinend soll die Mitführpflicht aber auch nicht enden, nur weil die Pandemie irgendwann zu Ende ist. Die Maskenpflicht für den Verbandskasten wird wohl auch darüber hinaus erhalten bleiben.

Das Erste-Hilfe-Set – das muss drin sein

Es sollte selbstverständlich sein, den Kasten regelmäßig zu überprüfen. Dabei muss gecheckt werden, ob alle Dinge noch entsprechend verschlossen sind und der Kasten nicht abgelaufen ist. Zudem muss das Set stets vollständig sein. Wer derzeit den Verbandskasten nicht vollständig vorzeigen kann, muss 5 Euro bezahlen. Die Strafen könnten aber in Zukunft empfindlich steigen.

Der Verbandskasten für KFZ nach DIN 13164 muss derzeit enthalten:

1 Heftpflaster DIN 13019 – A 5 m x 2,5 cm
8 Wundschnellverbände DIN 13019 – E 10 cm x 6 cm
3 Verbandpäckchen DIN 13151 – M
1 Verbandpäckchen DIN 13151 – G
2 Verbandstücher DIN 13152 – BR
1 Verbandstuch DIN 13152 – A
6 Kompressen – 100 mm x 100 mm

1 Rettungsdecke – 2,1 m x 1,6 m
2 Fixierbinde DIN 61634 – FB 6
3 Fixierbinde DIN 61634 – FB 8
2 Dreieckstuch DIN 13168 -D
1 Schere DIN 58279 -B 190
4 Einmalhandschuh nach DIN EN 455
1 erste Hilfe Broschüre -Anleitung zur ersten Hilfe bei Unfällen
1 Inhaltsverzeichnis