Neue Regeln gelten für E-Scooter im Straßenverkehr – Strafen drohen

E-Scooter steht auf Pflastersteinen
Für die Nutzung von E-Scooter gelten strenge Regeln.

Wer einen E-Scooter bedienen möchte, der muss sich an die gültigen Verkehrsregeln halten. Doch was ist mit der Promillegrenze und dem Parken? Alles was man wissen muss.

E-Scooter werden immer beliebter. Doch nur wenige Fahrer kennen die Regeln, die es einzuhalten gilt. Parken, oder gar eine Promillegrenze scheint für viele ein Fremdwort zu sein.

So wird der E-Scooter sicher

Als praktische Alternative zum Fahrrad und Auto etabliert sich der E-Scooter vor allem in größeren Städten und Metropolregionen. Dabei fällt aber immer wieder auf, dass sich viele Fahrer der E-Scooter nicht unbedingt richtig an die Straßenverkehrsordnung halten.

Parken auf dem Gehweg, fahren in entgegengesetzter Richtung auf dem Fahrradweg oder gar volltrunken. Was wirklich erlaubt ist mit dem E-Scooter und welche Verkehrsregeln für ihn gelten, das scheint noch nicht ganz durchgedrungen zu sein.

E-Scooter machen immer wieder Ärger

Häufig gibt es Ärger wegen E-Scootern. Dabei sind es nicht die E-Scooter selber, sondern die Fahrer, die die Fahrzeuge verkehrswidrig abstellen oder nutzen. Offenbar wissen diese Fahrer nicht, dass ihnen Bußgelder und Fahrverbote drohen können.

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Bei schweren Vergehen ist sogar der Führerschein für den PkW in Gefahr. Eines kann jedoch schon vorweg genommen werden: Einfach den E-Scooter irgendwo abstellen, das ist nicht erlaubt! Das Fahrzeug muss sicher und ordnungsgemäß abgestellt werden. Das bedeutet, dass er so abgestellt wird, wie es die Verkehrsregeln erfordern.

Keine Verkehrsbehinderung erzeugen

Wichtig ist auch, dass mit dem E-Scooter keine Verkehrsbehinderung erzeugt wird. Fahren darf das Gefährt übrigens jeder ab 14 Jahren. Einen Führerschein braucht man für die E-Scooter nicht. Auf dem Gehweg fahren ist ebenfalls verboten. Das kann bis zu 30 Euro kosten. Fahren auf der Autobahn schlägt mit 20 Euro zu Buche und ist darüber hinaus Lebensgefährlich.

Zu Zweit darf der E-Scooter auch nicht genutzt werden, dafür können 10 Euro Bußgeld fällig werden. Das Handy au dem Roller zu nutzen kostet 100 Euro und gibt einen Punkt in der Verkehrssünderkartei in Flensburg. Und wer bei Rot über die Ampel fährt, der muss mit einer Strafe von 60 bis 180 Euro rechnen.