Erst kürzlich wurde ein Rezeptionist fristlos entlassen, nachdem er seinen Hybrid-Golf an der Haushaltssteckdose des Arbeitgebers geladen hatte. Der Vorfall fand im Januar 2022 statt, als der Mann sein Fahrzeug vor dem Gebäude des Arbeitgebers parkte und es über ein Ladekabel an einer Steckdose im Flur anschloss. Der Arbeitgeber bemerkte die Aktion und kündigte dem Mitarbeiter fristlos. Der entlassene Mitarbeiter legte Einspruch ein und reichte eine Kündigungsschutzklage ein. In erster Instanz war er erfolgreich, aber der Arbeitgeber ging in Berufung, was den Fall vor das Landesarbeitsgericht Düsseldorf brachte.
Während der Verhandlung äußerte das Gericht Bedenken, dass es sich tatsächlich um unerlaubtes Laden handelte, insbesondere, da es an einer normalen Steckdose mit 220 Volt geschah. Das Gericht betonte, dass eine genaue Prüfung nötig sei und weitere Beweisaufnahmen notwendig wären, um zu klären, ob das Laden des E-Autos auf Kosten des Arbeitgebers als Kündigungsgrund gerechtfertigt war.
Parteien einigen sich nach Abfindung vor Gericht
Zum Glück fand man vor Gericht dann doch eine Lösung für alle. Die Parteien haben sich auf einen Vorschlag des Gerichts geeinigt und damit den Fall des fristlos gekündigten Rezeptionisten beigelegt. Das Gericht betrachtete die Kündigung als „unverhältnismäßig“. Als Grund gab man an, dass eine Abmahnung angesichts der geringen Ladekosten von etwa 40 Cent an jenem Tag ausreichend gewesen wäre.
Zudem existierte kein direktes Verbot für Mitarbeiter, ihre Autos zu laden, da die Hausordnung nur für Gäste galt. Der Mitarbeiter, der zuvor keinen Fehltritt begangen hatte, hätte nach Ansicht des Gerichts mit einer Abmahnung auskommen können. Schließlich stimmten die Parteien dem Vorschlag des Gerichts zu, einigten sich auf eine „ordentliche Kündigung“ und vereinbarten eine Abfindung in Höhe von 8.000 Euro für den Rezeptionisten.