Elektroauto am Arbeitsplatz laden: Es hagelt erste Kündigungen

Ein E-Auto wird an einer Ladestation aufgeladen. Die Nahaufnahme zeigt auf das Ladekabel mit dem Stecker, der ins E-Auto führt. Im Hintergrund erkennt man eine Hochhaus.
Symbolbild © imago/serienlicht

Ein Elektroauto am Arbeitsplatz zu laden, kann schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen, wie ein Fall zeigt. Nach einer Kündigung für das Laden seines E-Fahrzeugs zog ein Arbeitnehmer vor Gericht.

Das eigene Elektroauto zu laden ist manchmal eine lästige Mühe. Aber kann man das Elektroauto praktischerweise auch am Arbeitsplatz laden? Eher nicht, wie kürzlich ein Fall beweist. Ein Mitarbeiter, der sein Elektroauto mit dem Strom des Arbeitgebers lud, wurde fristlos entlassen, was zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung führte. Obwohl das Aufladen von E-Autos am Arbeitsplatz bequem ist, sollte vorher geklärt werden, ob dies erlaubt ist. Der Vorfall wirft Fragen darüber auf, wie Arbeitgeber und Arbeitnehmer solche Angelegenheiten regeln sollten.

Das E-Auto an der Haushaltssteckdose des Arbeitgebers laden – dies kann zu Problemen führen

Erst kürzlich wurde ein Rezeptionist fristlos entlassen, nachdem er seinen Hybrid-Golf an der Haushaltssteckdose des Arbeitgebers geladen hatte. Der Vorfall fand im Januar 2022 statt, als der Mann sein Fahrzeug vor dem Gebäude des Arbeitgebers parkte und es über ein Ladekabel an einer Steckdose im Flur anschloss. Der Arbeitgeber bemerkte die Aktion und kündigte dem Mitarbeiter fristlos. Der entlassene Mitarbeiter legte Einspruch ein und reichte eine Kündigungsschutzklage ein. In erster Instanz war er erfolgreich, aber der Arbeitgeber ging in Berufung, was den Fall vor das Landesarbeitsgericht Düsseldorf brachte.

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Während der Verhandlung äußerte das Gericht Bedenken, dass es sich tatsächlich um unerlaubtes Laden handelte, insbesondere, da es an einer normalen Steckdose mit 220 Volt geschah. Das Gericht betonte, dass eine genaue Prüfung nötig sei und weitere Beweisaufnahmen notwendig wären, um zu klären, ob das Laden des E-Autos auf Kosten des Arbeitgebers als Kündigungsgrund gerechtfertigt war.

Parteien einigen sich nach Abfindung vor Gericht

Zum Glück fand man vor Gericht dann doch eine Lösung für alle. Die Parteien haben sich auf einen Vorschlag des Gerichts geeinigt und damit den Fall des fristlos gekündigten Rezeptionisten beigelegt. Das Gericht betrachtete die Kündigung als „unverhältnismäßig“. Als Grund gab man an, dass eine Abmahnung angesichts der geringen Ladekosten von etwa 40 Cent an jenem Tag ausreichend gewesen wäre.

Zudem existierte kein direktes Verbot für Mitarbeiter, ihre Autos zu laden, da die Hausordnung nur für Gäste galt. Der Mitarbeiter, der zuvor keinen Fehltritt begangen hatte, hätte nach Ansicht des Gerichts mit einer Abmahnung auskommen können. Schließlich stimmten die Parteien dem Vorschlag des Gerichts zu, einigten sich auf eine „ordentliche Kündigung“ und vereinbarten eine Abfindung in Höhe von 8.000 Euro für den Rezeptionisten.