Neue Führerscheinregelung: Nachtfahrverbot soll wohl kommen

Autos fahren bei Nacht.
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Bald könnte eine neue Führerscheinregelung in Kraft treten, die ein Nachtfahrverbot beinhaltet. Sollte die EU das Gesetz beschließen, sind alle Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, das Verbot umzusetzen.

Ein großes Ziel der EU ist es, durch neue Gesetze die Zahl der Unfalltoten im Straßenverkehr zu senken. Jetzt wurde bezüglich ein Entwurf für ein neues Gesetz vorgelegt. Dieser enthält eine neue Führerscheinregelung, die ein Nachtfahrverbot nach sich ziehen könnte. Zudem sollen auch Fahranfänger und Senioren im Fokus der Änderungen sein.

Das will die EU ändern

Die Führerscheinrichtlinie soll in Kürze überarbeitet werden. Hierfür tagt der Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr des Europäischen Parlaments. Am Dienstag, den 19. September 2023, wurde ein erster Entwurf vorgelegt. Mit diesem soll erreicht werden, dass die Zahl der Toten durch Unfälle bis zum Jahr 2050 auf null sinkt.

Bei den möglicherweise anstehenden Änderungen stehen Führerscheinanfänger sowie Senioren im Fokus. Zudem könnte die neue Führerscheinregelung auch bedeuten, dass Verbote wie ein Nachtfahrverbot kommen könnten. Weiterhin heißt es, dass Führerscheininhaber auch mit höheren Kosten rechnen müssen.

Vor der Entscheidung kommen die Beratungen

Aktuell ist noch keine der vorgelegten Richtlinien tatsächlich beschlossen. Sowohl das Parlament als auch alle Mitgliedstaaten müssen vor einem endgültigen Beschluss die Entwürfe beraten. So sind bis zur finalen Fassung noch Änderungen möglich. Derzeit sieht das Konzept vor, dass Führerscheinanfänger ein Tempolimit von neunzig Kilometer pro Stunde einhalten müssen.

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Zudem könnte es einen Probeführerschein geben, der durch eine zweite Prüfung schlussendlich zum richtigen Führerschein führt. In Unfallstatistiken sind Disco-Unfälle mit Verkehrstoten leider eine traurige Zahl. In dem neuen EU-Gesetz könnte daher auch ein Nachtfahrverbot für junge Autofahrer zu finden sein.

Dies blüht Senioren

In zahlreichen Ländern gibt es bereits Fahrtüchtigkeitsprüfungen für Senioren. Auch hierfür hat die Kommission einen Vorschlag vorgelegt. Demnach soll der Führerschein für Personen ab sechzig nur noch sieben Jahre gelten. Ab siebzig ist er dann nur noch fünf Jahre und ab achtzig Jahren nur noch zwei Jahre gültig. Vor der Verlängerung gilt es ein umfangreiches Gutachten abzulegen.

Welche der Vorschläge am Ende tatsächlich in die Verkehrsrichtlinien aufgenommen werden, ist bislang völlig unklar. Es bleibt also offen, ob mit der neuen Führerscheinregelung auch das Nachtfahrverbot und ein Tempolimit für junge Fahrer kommen.