„Hagelt Bußgelder“: Autofahrer völlig ahnungslos über neue Strafe

Autonom fahrende Autos.
Symbolbild © istockphoto/IGphotography

Im Straßenverkehr ändern sich gelegentlich die Regeln. Jetzt kann es regelrecht Bußgelder hageln, wenn Autofahrer diese Regelungen nicht kennen und als Konsequenz eine hohe Strafe kassieren.

Autofahren kann einen Fahrer vor Herausforderungen stellen. Besonders dann, wenn Bußgelder drohen und der Autofahrer nicht mit der Strafe rechnet, weil er bestimmte Regeln überhaupt nicht kennt.

Wichtige Abbiege-Regel muss jeder kennen

Die Straßenverkehrsordnung regelt in Deutschland alles, was mit dem Straßenverkehr zu tun hat. Sowohl Radfahrer als auch Fußgänger sowie alle motorisierten Fahrzeuge wie Roller, Motorräder und Autos müssen sich an diese Regeln halten. Jetzt droht ein Bußgeld für Autofahrer, die völlig ahnungslos diese Regelung missachten.

Wer diese Regel nicht kennt und sie deshalb nicht befolgt, der muss mit einem Strafgeld von bis zu 70 Euro rechnen und kassiert sogar einen Punkt in Flensburg. Es handelt sich um eine wichtige Abbiege-Regel, die mit dem Linksabbiegen zu tun hat. Für viele ist das Links-Abbiegen ohnehin eine Herausforderung. Dabei sollte diese Regel es eigentlich vereinfachen.

Bei Missachtung droht hohes Bußgeld

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Das Schlagwort in diesem Fall ist das sogenannte tangentiale Abbiegen. Dabei geht es darum, dass Autofahrer an der Kreuzung voreinander links abbiegen. Das klingt komplex, hat aber einen wichtigen Grund, denn wer diese Regel nicht einhält, gefährdet sich und andere. Einfacher ausgedrückt bedeutet diese Regel, dass man auf einen wichtigen Punkt achten muss.

Erlaubt es die Verkehrssituation, so muss der Autofahrer vor dem entgegenkommenden, linksabbiegenden Fahrzeug abbiegen. Tut er das nicht, so muss er 70 Euro bezahlen und erhält als Strafe zusätzlich einen Punkt in Flensburg. Damit es zu keiner Verkehrsbehinderung kommt, ist es wichtig, dass beide Fahrzeuge voreinander abbiegen.

Es gibt hierzu jedoch in der Straßenverkehrsordnung auch eine Ausnahme. Diese greift dann, wenn „die Verkehrslage oder die Gestaltung der Kreuzung erfordern, erst dann abzubiegen, wenn die Fahrzeuge aneinander vorbeigefahren sind“. Nur in diesem Fall darf auch hintereinander abgebogen werden. Konkret heißt das, dass beide Fahrzeuge sich ordentlich für ihren Abbiegevorgang einordnen müssen. Nur so kann eine Verkehrsbehinderung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen werden.