Neue Regel: Wer Garage nutzt, um Gegenstände zu lagern, zahlt Strafe

Eine Garage, die vollgestellt ist mit Kisten und Kartons.
Symbolbild © imago/Panthermedia

Eine Garage ist ein guter Ort, um das Auto sicher zu parken oder Dinge aufzubewahren. Doch nun droht allen, die die Garage zum Lagern von Kisten und anderen Sachen nutzen, eine ordentliche Strafe. Was hat es damit auf sich und wie viel Bußgeld wird, wenn man erwischt wird, fällig?

Die meisten Bundesländer verfügen über eine eigene Garagenverordnung, die den Bau und Betrieb von Garagen und Stellplätzen regelt. Diese Verordnungen beinhalten Vorschriften zu Größe, Art und Brandschutz, jedoch bleibt die konkrete Nutzung oft unklar. Dennoch hat eine Garage eine klare Zweckbestimmung: In der Bayerischen Bauverordnung werden Garagen als „Gebäude oder Gebäudeteile zum Abstellen von Kraftfahrzeugen“ definiert. Hier wird bereits deutlich, dass die Garage nicht als Allzweck-Abstellkammer dienen darf. Folglich gilt: Wer in der eigenen Garage nicht das Auto lagern will, sondern Sperrmüll, muss mit einer Strafe rechnen, wenn er nicht aufpasst.

Ist man verpflichtet, sein Auto in die Garage zu stellen?

Trotz der klaren Reglementierung sind Fahrzeughalter nicht dazu verpflichtet, ihr Auto in der Garage zu parken. Die freie Entscheidung über den Parkplatz bleibt dem Autobesitzer überlassen, aber die Garage muss dennoch für das Auto reserviert bleiben. Dies bedeutet, dass die dauerhafte Nutzung als zusätzlicher Lagerraum nicht gestattet ist und bei Zuwiderhandlung Konsequenzen drohen.

Lesen Sie auch
Für 100 Euro: Mit der Deutschen Bahn in wenigen Stunden ans Meer

In der Praxis erfolgt nicht regelmäßig eine Kontrolle der Garagen durch kommunale Mitarbeiter des Ordnungsamts. Kontrollen werden oft durch Beschwerden von Nachbarn ausgelöst, die sich durch die Zweckentfremdung der Garage gestört fühlen. In solchen Fällen kann das Ordnungsamt eine Überprüfung durchführen und bei festgestellter Missachtung der Vorschriften sind Bußgelder von bis zu 500 Euro möglich.

Diese Dinge dürfen in die Garage

Gemäß den Regeln des ADAC ist in der Garage pro Stellplatz in erster Linie das Parken eines Autos erlaubt. Zusätzlich darf man jedoch auch Zubehörteile wie Dachboxen, -gepäckträger, Reifen, Motoröl, Frostschutzmittel, Scheibenreiniger in haushaltsüblichen Mengen, Wagenheber und in begrenztem Umfang Kraftstoff lagern. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Lagerung von anderen Haushaltsgegenständen oder nicht zum Auto gehörenden Gegenständen nicht erlaubt ist.

Die Garage als zusätzlichen Stauraum zu nutzen, mag verlockend erscheinen. Doch die klare Zweckbestimmung und die Regelungen der Garagenverordnungen sollte man unbedingt dabei beachten. Wer die Garage zweckentfremdet, riskiert nicht nur die Aufmerksamkeit der Nachbarn, sondern auch Bußgelder vom Ordnungsamt. Um Ärger zu vermeiden, lohnt es sich, die Vorschriften zu kennen und die Garage entsprechend zu nutzen.