Neues Verkehrsschild missachtet – Strafen drohen sowie Punkte

Stau auf Bundesstraße
Symbolbild © istockphoto/jojoo64

Autofahrer sollten ein neues Verkehrszeichen unbedingt kennen. Denn bei Nichtbeachtung droht eine Geldstrafe und auch ein Punkt in Flensburg.

Seit 2020 gab es einige Veränderungen in der Straßenverkehrsordnung. Einige Verkehrsschilder fielen weg, andere kamen hinzu. Vor allem ein junges Verkehrszeichen kennen wenige. Es ist aber wichtig.

Neues Schild sieht verwirrend aus

Im April 2020 wurde die Straßenverkehrsordnung (StVO) erneuert. In diesem Zuge wurden auch die Verkehrsschilder überarbeitet. So vielen einige weg, andere kamen neu hinzu. Denn es ging um das grundlegende Ziel, den Straßenverkehr sicherer zu gestalten. Sie soll die Autofahrer zudem zur Nutzung des Fahrrads motivieren.

Neu ist auch das Verkehrszeichen 277.1. Dieses sieht auf den ersten Blick verwirrend auf. Denn auf dem Schild sieht man einen Pkw, ein motorisiertes Zweirad und ein Fahrrad. Dies wirkt auf viele besonders konfus.

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Die Bedeutung des Zeichen 277.1

Dieses neue Verkehrsschild reibt ein Überholverbot vor. „Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen“. So lautet der offizielle Name.

Das bedeutet konkret: Ab dem Verkehrszeichen 277.1 dürfen mehrspurige Kraftfahrzeuge, also Pkw, Lkw und Motorräder mit Beiwagen einspurigen Fahrzeuge, wie Fahrräder, Mofas oder Motorräder nicht überholen.

Die Grundlage dieses Überholverbots basiert auf Paragraf 5 Absatz 4 der StVO. Diese Regel schützt einspurige Fahrzeuge vor der Gefährdung durch örtliche Gegebenheiten bei Überholvorgängen. So etwa bei Engstellen, Gefäll- und Steigungsstrecken oder grundsätzlich unübersichtlichen Verkehrslagen.

Bei Missachtung droht eine Strafe

Autofahrer sollten dieses Verkehrsschild unbedingt beachten. Denn wer dies nicht tut, erhält eine Strafe. Eine Nichtbeachtung wird mit einer Geldstrafe von 70 Euro und einem Punkt geahndet.