Alle Pkw-Besitzer kennen und fürchten sie: Radarfallen. Doch mit folgenden Tricks entkommen Autofahrer immer häufiger dem Blitzer-Bußgeld.
Man passt einmal nicht auf und der Blitzer schießt unverhofft ein teures Bild von einem. Ein Rechtsanwalt klärt auf, mit welchen Tricks Autofahrer das Blitzer-Bußgeld dennoch abwenden können.
Zu schnell wegen Notfall
Dem ein oder anderen kommt die Situation vielleicht bekannt vor. Bei der schwangeren Frau setzen plötzlich die Wehen ein. Auf dem Weg ins Krankenhaus kann es passieren, dass man die Geschwindigkeitsbegrenzung nicht beachtet und geblitzt wird. In so einem Fall lohnt es sich, Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen. Denn tatsächlich kann der Verstoß begründet werden, da auf dem Weg ins Krankenhaus Lebensgefahr bestand. Gesetzlich ist dies im § 16 des Ordnungswidrigkeitengesetzes als “Rechtfertigender Notstand” verankert. Grundlage hierfür ist jedoch, dass die Notsituation in jedem Fall nachgewiesen werden kann. Eine Ausrede für zu schnelles Fahren wegen Zeitmangel ist es demnach nicht.
Keine klare Sicht
Bekanntlich schütz Unwissenheit nicht vor Strafe. Dennoch können Autofahrer dem Blitzer-Bußgeld ebenso entkommen, sobald die Sicht auf das Verkehrszeichen nicht einwandfrei gegeben war. Das ist beispielsweise je nach Wetter bei bedeckendem Schnee oder Laub der Fall. Da alle Verkehrsschilder stets leicht zu erkennen sein müssen, kann der Widerspruch auf diese Weise klappen, wie ein Experte erklärt. Es ist bei dieser Masche allerdings Vorsicht geboten. Zum einen werden solche Fälle individuell genauestens geprüft. Zum anderen ist eine solche Begründung meist nur bei nicht-ortsansässigen Fahrern glaubhaft.
Nicht eindeutiges Blitzer-Foto
Nahezu sicheren Erfolg bei einem Widerspruch bringt hin und wieder der Bußgeldbescheid selbst mit sich. Lässt das Foto der Radarfalle keine eindeutige Identifizierung des Fahrers zu, hat man Glück im Unglück. Um ein Bußgeld zu kassieren, muss der Übeltäter nämlich klar erkennbar sein. Ein genauer Blick auf das Foto kann sich demnach lohnen. Ist dieses verschwommen oder die Person hinterm Steuer nur zur Hälfte sichtbar, muss man nach einem Widerspruch für gewöhnlich keine Strafe zahlen.