München/Karlsruhe (dpa) – Die neuen umfangreichen Ermittlungen zum Oktoberfestattentat von 1980 haben eine strafrechtlich relevante Beteiligung weiterer Täter über den Rechtsextremisten Gundolf Köhler hinaus nicht erhärtet.
«Die Möglichkeit einer Beteiligung weiterer Personen als Anstifter, Gehilfen oder Mittäter kann zwar nicht ausgeschlossen werden», teilte die Bundesanwaltschaft am Mittwoch mit. Allerdings sei nicht ersichtlich geworden, wie sich eine etwaige Beteiligung konkret in den Entschluss zur Tat, ihre Vorbereitung oder ihre Durchführung eingefügt haben könnte. Nach gut fünfeinhalb Jahren stellte die Behörde die neuen Ermittlungen damit ein.
Karlsruhe stuft die Tat nun aber eindeutig als rechtsextremistisch ein und nennt erstmals konkrete Details zur Motivation Köhlers. Er habe Kontakte in rechtsextremistische Kreise gehabt und sich kurz vor der Tat geäußert, wie man die bevorstehende Bundestagswahl
beeinflussen könne sowie in diesem Zusammenhang den Wunsch nach einem dem nationalsozialistischen Vorbild folgenden Führerstaat geäußert.
Rund 770 Spuren seien bearbeitet und mehr als 1000 Vernehmungen durchgeführt worden. Mehr als 300 000 Seiten aus Akten unter anderem aus Archiven von Polizei und Geheimdiensten seien ausgewertet worden. Nochmals geprüft wurden auch die aus 888 Altspuren bestehenden Ermittlungsergebnisse aus den 1980er Jahren. Nicht bestätigt habe
sich dennoch der Hinweis einer Zeugin auf mögliche Mitwisser, der im Dezember 2014 auf Antrag des Anwalts Werner Dietrich zur Wiederaufnahme des 1982 eingestellten Verfahrens geführt hatte.
Bei dem Anschlag am 26. September 1980 starben 13 Menschen, darunter Köhler. Mehr als 200 Menschen wurden verletzt.