Ab heute: Arbeiter müssen Krankheit nachweisen – trotz Bescheinigung

Krankenschein beim Arzt.
Symbolbild © istockphoto/Ralf Liebhold

Karlsruhe Insider: Eine Krankmeldung ist nicht mehr so einfach.

Der gelbe Arbeitsunfähigkeitsschein belegt, dass der Arbeitnehmer vom Arzt als nicht arbeitsfähig eingestuft und damit krankgeschrieben wurde. Ab Oktober soll die AU-Bescheinigung digitalisiert werden.

Jeder Mitarbeiter, der schon einmal krankgeschrieben wurde, kennt sie noch, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU). Mit dem „gelben“ Schein belegt der Arbeitnehmer gegenüber seinem Arbeitgeber, dass er nicht arbeitsfähig und damit zugleich krank ist.

Im Gegenzug muss der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer bis zu sechs Wochen den Lohn fortzahlen. Wenn es im Arbeitsvertrag vermerkt ist, kann der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer auch nur den vereinbarten Grundlohn zahlen.

Bis zur vollständigen Umstellung auf Digitalisierung im Jahr 2022 muss der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer noch den Schein spätestens binnen drei Werktagen vorlegen.

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