Ab Juli: Veränderungen beim Bürgergeld – Millionen können jubeln

Fliegende 100-Euro-Scheine.
Symbolbild © istockphoto/peterschreiber.media

Kaum ist der Nachfolger von Hartz IV ein halbes Jahr alt, schon soll es ab Juli die nächsten Veränderungen beim Bürgergeld geben.

Die Bundesregierung plant Veränderungen beim Bürgergeld zugunsten von Millionen Menschen. Das bringt etwas mehr Geld in manchen Geldbeutel.

Veränderungen beim Bürgergeld ab Juli

Ab dem 1. Juli tritt eine wichtige Neuerung in Kraft, denn das Bürgergeld wird in Deutschland abgeschafft. Das betrifft vor allem diejenigen, die ein geringes Einkommen haben und zur Aufstockung Bürgergeld beziehen. Die Menschen dürfen jetzt dreißig Prozent ihres monatlichen Einkommens behalten. Das können maximal 1.000 Euro sein. Mit anderen Worten: Es bleiben bis zu 48 Euro mehr im Monat im Portemonnaie. Das hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales offiziell bekannt gegeben. Die bisherige Grenze lag bei zwanzig Prozent. Grund ist die aktuelle Verdienstgrenze für alle Minijobber. Hier hat sich die Untergrenze ebenfalls auf 520 Euro erhöht.

Das ändert sich 2023 beim Bürgergeld

Bisher konnte jeder Bürgergeldbezieher bis zu 100 Euro im Monat hinzuverdienen. Dieses Einkommen wurde nicht auf das Bürgergeld angerechnet. Bei höherem Zuverdienst gilt nun eine andere Staffelung. Wer 100 bis 520 Euro im Monat dazuverdient, darf von diesem Verdienst wieder zwanzig Prozent behalten. Bei 1.000 bis 1.200 Euro sind es nur noch zehn Prozent. Darüber hinaus treten ab Juli weitere Neuerungen in Kraft, nach denen es möglich sein soll, die Erreichbarkeit aller Leistungsempfänger nach den Prämissen der modernen digitalen Kommunikation anzupassen. Außerdem ist ab sofort das Mutterschaftsgeld nicht mehr gleichbedeutend mit dem Einkommen. Gleiches gilt für Erbschaften, die fortan nicht mehr als Einkommen, sondern als Vermögen gelten.

Lesen Sie auch
Unverschämt: Erste Großstadt verlangt Eintrittsgeld für alle Touristen

Wer eine Rehabilitation beginnt, muss für diese Zeit kein Übergangsgeld beantragen. Die Weiterzahlung des Bürgergeldes bleibt bestehen. Anstelle der Eingliederungsvereinbarung gibt es jetzt einen Kooperationsplan. Dieser lässt sich als roter Faden für alle Arbeitssuchenden verstehen. Bürgergeld-Empfänger und Jobcenter erarbeiten den Plan zusammen. Im Mittelpunkt stehen die Zusammenarbeit, die Unterstützung und die Fairness, mit der man ab sofort auch im Jobcenter mit den Menschen umgehen möchte.