Abschiebung: Mann lehnt Händeschütteln mit Frau ab in Baden-Württemberg

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Karlsruhe-Insider (dpa/lsw) – Wer wegen einer fundamentalistischen Wertvorstellung ablehnt, Frauen die Hand zu schütteln, darf nach einem Gerichtsurteil nicht eingebürgert werden.

Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat den Einbürgerungsantrag eines libanesischen Staatsangehörigen deshalb abgelehnt.

Die Einstellung des Mannes gewährleiste nicht, dass er sich in die deutschen Lebensverhältnisse einordne, teilte der VGH am Freitag mit. Zuvor hatte der Mann gegen die Ablehnung seines Antrags durch ein Landratsamt erfolglos vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart geklagt.

Der Mann lehnt nach Darstellung des VGH das Händeschütteln mit jeder Frau ab, weil sie ein anderes Geschlecht hat und damit per se als eine dem Mann drohende Gefahr sexueller Versuchung beziehungsweise unmoralischen Handelns gelte. Die Tatsache, dass der
Einbürgerungsbewerber mittlerweile aus Gründen der Gleichbehandlung auch Männern nicht mehr die Hand gebe, ändere nichts an der rechtlichen Würdigung. Der Mann lebt laut Gericht seit 2002 rechtmäßig in Deutschland und ist mittlerweile Oberarzt an einer Klinik.

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Die mündliche Verhandlung war bereits im Sommer. Das Urteil (AZ.: 12 S 629/19) ist den Beteiligten erst jüngst bekanntgegeben worden. Der VGH hat Revision zugelassen.