Änderungen beim Mindestlohn: Millionen Arbeiter betroffen

Geld in der Hand einer Person mit Arbeiterhandschuhe. Ab diesem Jahr wird der Mindestlohn erhöht.
Symbolbild © istockphoto/fotojog

Millionen Arbeiter und Berufstätige in Deutschland können sich über diese Änderungen freuen, die eine Anhebung des Mindestlohns betrifft. Doch reicht das aus? Manche bezeichnen die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12,41 Euro pro Stunde als „unzureichend“.

Im Jahr 2024 treten verschiedene gesetzliche Änderungen in Kraft. Ab Januar wird die Mehrwertsteuer in der Gastronomie auf 19 Prozent erhöht. Gleichzeitig bewirken andere Änderungen auch, dass der gesetzliche Mindestlohn für viele Arbeiter in zwei Stufen auf 12,41 Euro pro Stunde ansteigt, beginnend mit einer Erhöhung auf 12,41 Euro im ersten Jahr und um zusätzliche 41 Cent im darauffolgenden Jahr. Allerdings sind Ehrenamtler, Selbstständige und Personen in der Ausbildung von dieser Erhöhung ausgenommen. Ihr Stundengehalt bleibt bei 12 Euro die Stunde.

Steigung des Mindestlohns in 2024

Der Gewerkschaftsbund Verdi kritisiert die Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12,41 Euro im Jahr 2024 als „absolut unzureichend“, da sie den steigenden Lebensmittel- und Energiepreisen nicht gerecht werde. Frank Werneke, Vorsitzender von Verdi, betont, dass eine Erhöhung auf 14 Euro seitens der Bundesregierung notwendig sei, um die Mindeststandards der EU zu erfüllen. Nur so könne man den Gewerkschaftlern nach der Inflation und den steigenden Preisen begegnen. Der heutige Mindestlohn reiche laut Verdi schlicht nicht mehr zum Leben, höchstens noch zum Überleben aus. Ob die Bundesregierung auf diese Forderungen noch weiter eingehen wird, ist ungewiss und höchst unwahrscheinlich.

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Unzureichende Mindestlohnerhöhung enttäuscht viele Arbeiter

Seit dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn als unterste Lohngrenze für die meisten Arbeitnehmer. Die Mindestlohnkommission, die aus Vertretern von Gewerkschaften und Arbeitgebern besteht, setzt diesen per Rechtsverordnung fest. In den vergangenen Jahren entwickelte sich der Mindestlohn stets nach oben. Angefangen hat der Mindestlohn bei 8,50 Euro im Jahr 2015 und beläuft sich seit 2022 auf 12,00 Euro.

Trotz spürbarer Inflation betrachtet die Gewerkschaft Verdi den Beschluss der Mindestlohnkommission als „herbe Enttäuschung“ für Millionen Arbeitnehmer, die auf den Mindestlohn angewiesen sind. Die Arbeitgeberseite habe stur an den vorangegangenen Tarifentwicklungen festgehalten, ohne die verstärkte Preissteigerung für Arbeitnehmer mit geringem Einkommen zu berücksichtigen. Parallel zur Mindestlohnerhöhung wird auch das Bürgergeld um etwa 12 Prozent angehoben. Doch ob es für die Menschen, die auf dieses Geld angewiesen sind, reicht, kann man bezweifeln.