AfD erlebt Schlappe in Karlsruhe – Eilantrag agelehnt!

Foto: Uli Deck/dpa

Karlsruhe (dpa) – Das Kölner Verwaltungsgericht ist nicht verpflichtet, eine Zwischenregelung zu treffen im Streit um die Nennung der Mitgliederzahl des sogenannten Flügels der AfD durch den Verfassungsschutz.

Das Bundesverfassungsgericht lehnte einen Eilantrag der Partei ab, wie das Gericht in Karlsruhe am Donnerstag mitteilte.

Die AfD habe eine mögliche Verletzung von Grundrechten nicht ausreichend begründet. Außerdem habe sie «nicht nachvollziehbar dargelegt», dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die Zahl vor einer Entscheidung im Kölner Eilverfahren überhaupt öffentlich bekanntgeben wolle.

Als «Flügel» wird ein von Thüringens AfD-Landeschef Björn Höcke 2015 gegründetes Netzwerk bezeichnet, das sich im April vergangenen Jahres nach Druck aus der Parteispitze formal aufgelöst hatte. Das Verwaltungsgericht hatte es am 26. Januar abgelehnt, in der Frage einen sogenannten Hängebeschluss zu erlassen, weil es die voraussichtlichen Folgen einer Bekanntgabe als gering einschätzte. Die Zahl von 7000 Mitgliedern sei schon früher an die Öffentlichkeit gelangt und tauche auch im Verfassungsschutzbericht 2019 auf.

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Die AfD hatte argumentiert, die Zahl sei frei erfunden. Ihre Bekanntgabe habe eine stigmatisierende und ehrschädigende Wirkung, weil sie den vom «Flügel» vertretenen politischen Anschauungen eine Bedeutung beimesse, die diese in der Partei nicht hätten.