Aus beschlossen: Nächster Ausweis verschwindet für immer

Deutscher Ausweis guckt aus einem Portmonnaie heraus
Symbolbild © istockphoto/Christian Horz

Der nächste Ausweis steht nun vor dem Aus und verschwindet damit für immer. Grund dafür ist eine aktuelle Gesetzesänderung.

Dieses Dokument ist Geschichte! Warum der Ausweis nun verschwindet und welche Konsequenzen das für die Bürger hat, erklären wir in diesem Artikel. Das Gute daran: Mit dem Aus des Dokuments verringert sich auch der bürokratische Aufwand.

Nächster Ausweis verschwindet

Der Bundestag beschloss am 30. Juni das „Gesetz zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens“. Damit wird ein weiterer Ausweis in Rente geschickt. An seine Stelle tritt ein digitales Dokument.

Es handelt sich um den herkömmlichen Kinderreisepass, den es in Zukunft nicht mehr geben soll. An seine Stelle tritt der elektronische Reisepass, den man zukünftig auch Kindern unter zwölf Jahren ausstellen will. Indem man die Gültigkeit des neuen Reisepasses verlängert, will man außerdem den bürokratischen Aufwand reduzieren. Damit ist nicht mehr wie bisher jedes Jahr ein neuer Kinderreisepass nötig. Es gibt allerdings eine Bedingung: Das Kind muss auf dem Passfoto eindeutig identifizierbar sein. Dies kann bei Babys und Kindern, die sich in den ersten Jahren stark verändern, zu Problemen führen.

Aus beschlossen: Nächster Ausweis verschwindet für immer

Ab Januar 2024 kann man keinen herkömmlichen Kinderreisepass mehr beantragen. Stattdessen kann man bereits jetzt den elektronischen Reisepass für seinen Nachwuchs ausstellen lassen. Eltern sollten sich auf die bevorstehenden Veränderungen vorbereiten und rechtzeitig handeln. Die bisherigen Kinderreisepässe behalten ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum.

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Der neue Reisepass kostet ab Januar 2024 37,50 Euro für Antragsteller unter 24 Jahren und 60 Euro für Antragsteller über 24 Jahren. Im Vergleich dazu kostet der herkömmliche Kinderreisepass bis Ende des Jahres noch 13 Euro. Der neue Reisepass hat eine Gültigkeit von sechs Jahren (bzw. zehn Jahren für Personen über 24 Jahren). Man sollte beachten, dass zusätzliche Kosten anfallen können, wenn man eine Express-Ausstellung benötigt oder den Pass außerhalb des Wohnortes bzw. im Ausland beantragt.

Aus beschlossen

Die Abschaffung der aktuellen Reisepässe und die Einführung des elektronischen Äquivalents bringen sowohl Vor- als auch Nachteile mit sich. Durch diese Maßnahme wird der bürokratische Aufwand reduziert, da weniger häufig ein neuer Reisepass beantragt werden muss. Allerdings müssen Eltern darauf achten, dass das Kind auf dem Passfoto einwandfrei identifizierbar ist, da andernfalls vorzeitig ein neuer Reisepass beantragt werden muss. Die individuellen Kosten für die Familie hängen von der Häufigkeit der Reisen in außereuropäische Länder sowie den bisherigen Verlängerungen oder Anträgen für den aktuellen Kinderreisepass ab. Daher ist es ratsam, rechtzeitig zu planen und gegebenenfalls Rücksprache mit den zuständigen Behörden zu halten.