Auto kommt von Straße ab und überschlägt sich – Junger Fahrer verletzt!

(ots) – Am Mittwoch, 04.07.2018, kam auf der B 35 zwischen Huttenheim und Graben-Neudorf gegen 20:45 Uhr ein 22-jähriger Fiatfahrer alleinbeteiligt offenbar aufgrund seiner Alkoholisierung von der Fahrbahn ab.

Als er Gegenlenken wollte, kam sein Fahrzeug ins Schleudern und geriet nach rechts. Es prallte hierbei auf die Böschung und überschlug sich. Der Fiatfahrer konnte sich anschließend lediglich mit Prellungen aus dem Fahrzeug befreien.

Bei der folgenden Unfallaufnahme wurde bei einem Atemalkoholtest ein Ergebnis von 0,4 Promille festgestellt, weshalb der Verunfallte mit einer Anzeige wegen Trunkenheit im Verkehr rechnen muss.

Die Polizei möchte auf die 0,3-Promillegrenze hinweisen: Ab 0,3 Promille, die zum Beispiel schon durch das Trinken von einem Glas Bier oder Wein erreicht sein können, wird von einer sogenannten „relativen Fahruntüchtigkeit“ ausgegangen. Dabei gilt im Allgemeinen, dass bis zu einem Promillewert von 0,5 das Fahren unter Alkoholeinfluss keine Ordnungswidrigkeit darstellt.

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Aber: Bei auffälliger Fahrweise, beispielsweise Schlangenlinien, oder bei einem Unfall, kommt bereits ab diesem Alkoholwert eine Straftat wegen Trunkenheit im Verkehr in Betracht. Hier können die Konsequenzen neben dem Fahrverbot eine empfindliche Geldstrafe oder auch eine Freiheitsstrafe sein.

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