Karlsruhe Insider: Bundesrat entscheidet.
Laut neuem Bußgeldkatalog müssen sich Autofahrer bei Verstößen gegen die StVO noch dieses Jahr auf eine schmerzhafte Erhöhung der Bußgelder einstellen.
Der Bußgeldkatalog ist im Laufe der Zeit immer umfassender geworden. Mit der neuen Änderung kommen erneut Vergehen hinzu – und manche Sanktionen werden empfindlich erhöht. Demnach müssen Autofahrer für Vergehen wie Falschparken oder bei Tempoverstößen innerorts und außerorts tiefer in die Tasche greifen. Die umstrittene Verschärfung für die Fahrverbote soll aber vom Tisch sein.
Rettungsgasse bei Stau
Wer keine Rettungsgasse bildet oder diese selbst zum schnellen Fortkommen nutzt, zahlt Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro plus ein Monat Fahrverbot.
Parken im Halte- oder Parkverbot
Autofahrer, die ihr Fahrzeug im allgemeinen Halte- oder Parkverbot abstellen, finden unter dem Scheibenwischer künftig ein Knöllchen von bis zu 55 Euro statt wie bisher bis zu 15 Euro.
Parken bei Feuerwehrzufahrten
Parkverstöße bei amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten oder Behinderung von Rettungsfahrzeugen kosten bis zu 100 Euro.
Parken auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz
Für das unberechtigte Parken auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz werden 55 Euro statt 35 Euro fällig.
Lkw
Lkw-Fahrer, die beim Rechtsabbiegen innerorts nicht Schrittgeschwindigkeit fahren, müssen 70 Euro zahlen.
Lärmbelästigung durch Auto-Poser
Das Verursachen von unnötigem Lärm und vermeidbarer Abgasbelästigung sowie unnützes Hin- und Herfahren kostet künftig nicht mehr 20 Euro, sondern bis zu 100 Euro.
Fahren auf dem Gehweg
Wer Gehwege, Radwege oder Seitenstreifen vorschriftswidrig befährt, muss statt bisher 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße rechnen.
NEU: Parken auf E-Auto-Ladeplatz
Wer einen E-Auto-Ladeplatz oder für Carsharing-Stellpatz zuparkt, wird mit 55 Euro verwarnt.
Tempoverstöße werden doppelt so teuer.
Die Änderungen treten 3 Wochen nach Verkündung in Kraft.