Coronavirus: Weitere Geschäfte dürfen öffnen in Baden-Württemberg

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Karlsruhe-Insider (dpa/lsw) – Mit einer begrenzten Verkaufsfläche von maximal 800 Quadratmetern dürfen ab Donnerstag auch große Geschäfte und Kaufhäuser in Baden-Württemberg wieder öffnen.

Die entsprechende Corona-Richtlinie für den Einzelhandel sollte noch am Mittwoch geändert werden, wie Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) der Deutschen Presse-Agentur in Stuttgart mitteilte. Bisher durften im Südwesten nur Geschäfte öffnen, die insgesamt nicht mehr als 800 Quadratmeter Verkaufsfläche haben. Größere Läden und Kaufhäuser mussten geschlossen bleiben, selbst wenn sie zum Beispiel mit Absperrungen oder Stellwänden kleiner gemacht wurden.

Die Regelung hatte für viel Unverständnis und Unmut gesorgt, zumal andere Bundesländer die Abgrenzung kleinerer Verkaufsflächen schon erlauben. «Ich habe von Anfang an diese Flexibilität für notwendig gehalten», sagte auch Hoffmeister-Kraut.

Zuvor hatte das Verwaltungsgericht Sigmaringen einem Modegeschäft aus Ulm recht gegeben, das sich gegen die erzwungene Schließung gewehrt hatte. Der Laden hat eigentlich rund 7000 Quadratmeter Verkaufsfläche, hatte diese aber auf 800 Quadratmeter begrenzt.

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Die Richter fanden in der entsprechenden Corona-Verordnung des Landes keinen Grund, warum das nicht möglich sein sollte. Läden mit sogenannten Mischsortimenten dürften ja auch bestimmte Bereiche abtrennen, um den Vorschriften zu entsprechen (Az. 14 K 1360/20).

Auch den Zweck der Verordnung – die Vermeidung von Ansteckungen wegen überfüllter Innenstädte – sahen die Richter dadurch nicht gefährdet. Dass die Hygiene- und Abstandsregelungen eingehalten werden müssten, verstehe sich von selbst. Die Richter verwiesen auch darauf, dass es in den Corona-Verordnungen einiger anderer Bundesländer ähnliche Formulierungen zur Beschränkung der Verkaufsfläche gebe wie in Baden-Württemberg. Dort würden sie aber so ausgelegt, dass die Öffnung abgetrennter Bereiche in Ordnung sei.

Ob es insgesamt rechtswidrig ist, dass größere Geschäfte geschlossen bleiben müssen – zum Beispiel weil das gegen das im Grundgesetz festgelegte Gleichbehandlungsgebot verstoßen könnte -, ließen die Richter offen.