Das gibt es mehr ab 2022: Neue Hartz-IV-Sätze deutschlandweit

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Die Erhöhung der Regelsätze im Bereich von Hartz-IV sind beschlossen. Bekannt ist auch, dass diese ab 2022 gelten sollen. Doch wie viel wird es wirklich mehr geben und ab wann dürfen die Empfänger sich über die Erhöhung freuen?

Die Erhöhung der Hartz-IV-Regelsätze ist seit einiger Zeit beschlossene Sache. Ebenfalls ist es beschlossene Sache, dass diese ab 2022 eingeführt werden sollen. Unklar war bisher allerdings, wann es diese Erhöhung geben soll und wie viel es geben wird.

Kleine Erhöhung für Arbeitslose

Die Pläne sehen vor, dass es erst einmal eine eher kleine Erhöhung der Regelsätze für Arbeitslose geben soll. Dabei betrifft diese Erhöhung etwa vier Millionen Menschen in Deutschland. Der Regelsatz soll dabei um etwa drei Euro angehoben werden. Das heißt, dass trotz der Abschaffung von Hartz-IV der neue Betrag ab Dezember 2021 ausgezahlt werden soll.

Das ist alles etwas verwirrend. Um Licht ins Dunkel zu bringen: Es bedeutet konkret, dass der neue Regelsatz ab Januar 2022 gelten soll. Die Auszahlungen dazu finden jedoch immer Ende des Monats, also Ende Dezember 2021 statt. Die Beträge werden nämlich den berechtigten Empfängern monatlich im Voraus gezahlt.

Von Hartz-IV zu Bürgergeld

Die neue Regierung reformiert den Bezug von Arbeitslosengeld. Die Leistung, welche bislang unter dem Namen Hartz-IV bekannt war, wird dann Bürgergeld heißen. Zudem sollen auch Änderungen in Sachen Mindestlohn und Minijobs in 2022 umgesetzt werden.

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Eine Erhöhung der Sätze ist laut Experten längst überfällig. Seit Jahren steigen die Unterhaltskosten für Wohnung, Lebensmittel und Nebenkosten rasant an. Die Freude über die Erhöhung hält sich in Grenzen, denn wirklich mehr hat ein Hartz-IV-Empfänger dann monatlich nicht in der Tasche.

Neue Regelsätze zu knapp bemessen

Die Kritik ist ganz klar: Die Erhöhung der Regelsätze ist bitter nötig, aber für viele einfach viel zu gering. So bekommt ein Single-Haushalt im Schnitt statt 446 Euro nun 449 Euro. Lebt ein Partner innerhalb der Bedarfsgemeinschaft gibt es anstatt 401 Euro nun 404 Euro. Für Personen unter 25, im Haushalt der Eltern gibt es anstatt 357 Euro dann 360 Euro.

Für Jugendliche von 15 bis 17 Jahren erhöht sich der Satz von bisherigen 373 Euro auf 376 Euro. Kinder von 6 bis 14 Jahren bei Alleinstehenden bekommen anstatt 309 Euro nun 311 Euro ausgezahlt. Das ist für Experten aber zu wenig. Die Diskussion über die Höhe der Regelsätze wird also noch weiter gehen.