Das ist nur noch erlaubt: Ausgangsbeschränkungen für Baden-Württemberg

Symbolbild © istockphoto/Dennis Gleiss

Karlsruhe-Insider: Das ist jetzt nur noch erlaubt in Baden-Württemberg. 

Die Ministerpräsidenten haben sich für einen harten Lockdown entschieden.

Die Ausgangsbeschränkungen gelten ab dem 12. Dezember nicht mehr nur in Hot-Spots, sondern überall im Land.

Man darf sich außer Haus nur noch von 5 Uhr morgens bis abends 20 Uhr aufhalten. Für jede Zeit, die man draußen verbringt, muss man aber triftige Gründe haben.

Für private Treffen darf man sich auch abends und nachts außerhalb der eigenen Wohnung aufhalten. Man darf auch nach 20 Uhr von der Arbeit zur eigenen Freundin fahren, um dort zu übernachten.

Der Aufenthalt in Supermärkten und Discountern ist lediglich nur noch bis 20 Uhr erlaubt.

Essen abholen für zuhause ist kein triftiger Grund, um nach 20 Uhr noch das Haus zu verlassen. Lieferdienste dürfen natürlich auch noch nach 20 Uhr unterwegs sein, um ihren Beruf auszuüben.

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Die Ausgangsbeschränkungen gelten vor allem im öffentlichen Raum, daher bleibt es bei den zuvor beschlossenen Regelungen: Man darf sich draußen mit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten aufhalten. Wer sich nach 20 Uhr in einer anderen Wohnung aufhält, muss auch dort über Nacht bleiben.

Sportliche Betätigung wie Joggen oder Fitness ist natürlich auch nur noch zwischen 5 und 20 Uhr erlaubt.  Zudem dürfen höchstens zwei Personen nebeneinander Joggen. Mehr als zwei Personen dürfen nur dann miteinander Sport ausüben, wenn sie in direkter Linie verwandt sind.

Der Einzelhandel darf zwar auch nach 20 Uhr noch geöffnet haben, aber dort darf später nur noch einkaufen, wer einen triftigen Grund dafür nachweisen kann, dass er nicht eher einkaufen konnte.