Das sind die Regeln: Weihnachten und Silvester in Baden-Württemberg

Symbolbild

Karlsruhe-Insider: Diese Regeln gelten in Baden-Württemberg.

Was ist nun erlaubt, was ist verboten?

Da ab diesem Mittwoch ein strikter Lockdown mit vielen Beschränkungen in Kraft tritt, gelten diese Vorschriften auch an Weihnachten und Silvester.

Allerdings werden die Vorschriften an Heiligabend sowie an den beiden Feiertagen 25. und 26.12. leicht gelockert, und zwar dürfen sich bis zu 4 Personen treffen, die über den eigenen Hausstand gehen. Zum engsten Kreis zählen Eltern, Kinder mit Lebenspartner in gerader Linie.

Für Besuche bei engen Freunden und Bekannten gelten 5 Personen maximal aus zwei Haushalten.

Nach Artikel 13 des Grundgesetzes ist die Wohnung unverletzlich. Dennoch darf die Polizei aus triftigen Gründen in die Wohnung kommen, beispielsweise wenn ein Nachbar sich über den Lärm beschwert.

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Vom 24. bis 26. Dezember sind private Treffen auch nach 20 Uhr erlaubt.

Auch die Feier in der Christmette ist erlaubt – mit einem Mindestabstand von 1,50 Metern und mit Maske.

Es sind nur noch Läden, die den täglichen Bedarf decken, weiterhin offen. Dazu zählt auch der Discounter, Großhändler, Wochenmärkte sowie Liefer- und Abholdienste, Apotheken, Drogerien, Banken, Sparkassen, Tierbedarfsmärkte, Tankstellen, Reinigungen, Waschsalons sowie der Weihnachtsbaumverkauf.

Medizinisch notwendige Behandlungen bleiben weiterhin möglich. Alle Kultur- und Freizeiteinrichtungen bleiben bis mindestens 10 Januar 2021 geschlossen.