Dokument enthüllt: Testpflicht für Arbeiter kommt und weitere Maßnahmen

Symbolbild © istockphoto/watchara_tongnoi

Die Gesundheitsminister von Bund und Ländern haben am Montag grünes Licht für eine Testpflicht von Beschäftigten gegeben.

Bund und Länder konnten sich nicht auf ein einheitliches Vorgehen für das Erlassen einer Corona-Testpflicht für Mitarbeiter in Unternehmen mit Publikumsverkehr einigen.

Laut dem Business Insider liegen entsprechende Pläne vor, In dem nun beschlossenen Text heißt es: „Die rechtliche Grundlage für Testvorlagepflichten für Beschäftigte bildet § 28a Absatz 1 Nummer 2a Infektionsschutzgesetz (IfSG), in dem bestimmt ist, dass allgemeine Vorlagepflichten hinsicht­lich eines Impf,- Genesenen- oder Testnachweises bei externen Personen wie auch bei Beschäftigten als Voraussetzung zum Zugang zu Betrieben, Einrichtungen oder sonstigen Angeboten mit direktem Kundenkontakt vorgesehen werden können. Auf dieser Rechtsgrundlage kann eine Testvorlagepflicht für die Beschäftigten mit direktem Kundenkontakt durch das Landesrecht erlassen werden.“

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Mit anderen Worten: Die Länder können nun in ihren Verordnungen festschreiben, dass Beschäftigte in Arbeitsstellen mit Kundenkontakt einen negativen Corona-Test für den Zugang zum Betrieb vorlegen müssen. Das gilt auch für Restaurants, Friseure oder Hotels.

Die Gesundheitsministerkonferenz beschloss am Montag in ihrer Schaltkonferenz lediglich, dass Paragraf 28 im Infektionsschutzgesetz als Rechtsgrundlage dafür geeignet sei.

«Auf dieser Rechtsgrundlage kann eine Testvorlagepflicht für die Beschäftigten mit direktem Kundenkontakt durch das Landesrecht erlassen werden», heißt es im
einstimmig gefassten Beschluss. /dpa