Drastische Maßnahme: Bürgergeld wird um die Hälfte gekürzt

Eine Frau schaut in ihr leeres Portmonnaie.
Symbolbild © istockphoto/courtneyk

Diese Nachricht wird viele schockieren. Aber offenbar wird durch eine drastische Maßnahme jetzt das Bürgergeld gekürzt. Das steckt dahinter. 

Das Bürgergeld war für viele Menschen ein Segen. Endlich kein Hartz IV mehr. Auch wenn der Regelsatz für viele Arbeitslose und Bedürftige noch zu gering ist, so war es dennoch für viele eine leichte Verbesserung der Gesamtsituation. Umso schlimmer ist die Nachricht, dass eine drastische Maßnahme das Bürgergeld jetzt um die Hälfte kürzt. 

Sanktionen sind zu lasch 

Viele Menschen sind seit der Einführung des Bürgergelds der Meinung, dass die Sanktionen für die Beziehenden viel zu gering sind. Ganz vorn mit dabei ist der Politiker Jens Spahn aus der CDU. Er fordert, dass die Maßnahmen und Strafen für Empfänger des Bürgergelds viel straffer werden müssen. 

So teilte Spahn bereits Ende Oktober mit, dass er der Ansicht ist, dass drastische Maßnahmen, das Bürgergeld betreffend, notwendig wären und deren Bezieher mit Sanktionen rechnen müssen, wenn sie eine zumutbare Arbeit nicht annehmen. Hierbei sollen diese dann mit Kürzungen des Geldes von über 50 Prozent rechnen. Für Spahn ist es wichtig, ob man eine Arbeit annimmt oder aber eben nicht. 

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Dabei betonte der Politiker der CDU aber auch, dass es nicht um jene Menschen gehe, die gar nicht in der Lage sind zu arbeiten. Allerdings sollten Arbeitsunwilligen, die kerngesund sind und zudem auch noch qualifiziert, aber dennoch eine Arbeit ablehnen, diese drastische Maßnahme einer Sanktion des Bürgergeldes verhängt werden. Aktuell darf man das Bürgergeld für die Empfänger um knapp 30 Prozent kürzen, sollte es zu einer Pflichtverletzung kommen. Dazu zählt unter anderem das Ablehnen einer angebotenen Arbeitsstelle.  

Bürgergeld darf gekürzt werden 

Wer Bürgergeld empfängt, ist verpflichtet, Arbeitsangebote oder spezielle Maßnahmen zur Weiterbildung anzunehmen. Denn diese erhöhen am Ende die Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Wer sich weigert, zeigt ein unangemessenes Verhalten und darf bestraft werden. Diese Sanktionen können übrigens auch fällig werden, wenn man sich absichtlich schlecht während eines Bewerbungsgesprächs aufführt.