EIL: Neue Corona-Regelung! Maßnahmen verschärft in Baden-Württemberg

Symbolbild

Karlsruhe-Insider (dpa/lsw) – Vor den Osterfeiertagen hat die grün-schwarze Landesregierung die Corona-Verordnung ein weiteres Mal überarbeitet.

Die Änderungen seien am Donnerstagabend vom Ministerrat beschlossen worden, hieß es in einer Pressemitteilung am Karfreitag in Stuttgart.

In den neuen Änderungen wird Prostitution gänzlich verboten, in den Landeserstaufnahmeeinrichtungen dürfen Neuankömmlinge für 14 Tage abgesondert und unter Quarantäne gestellt werden. Außerdem wurde das Betretungsverbot in stationären Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen gelockert. Voraussetzung sei, dass dort von keinem erhöhten Infektionsrisiko ausgegangen werde.

Ferner sind Behandlungen beim Zahnarzt – Oralchirurgie, Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde, Kieferorthopädie – ab sofort nur bei akuten Erkrankungen oder im Notfall zulässig. Die FDP geht deswegen auf die Barrikaden.

Lesen Sie auch
"Skurril": Gartenbesitzer hängen Gummistiefel an Zäune – "Botschaft"

«Die vierte Verordnung der Landesregierung bedeutet für Zahnärztinnen und Zahnärzte faktisch ab heute ein Berufsverbot in Baden-Württemberg», erklärte FDP-Fraktionschef Hans-Ulrich Rülke am Karfreitag. Diese massive und bundesweit einmalige Einschränkung sei nicht mit der Landeszahnärztekammer abgestimmt.

Die Verordnung sei ein einmaliger Vertrauensbruch gegenüber den Zahnärzten, und auch gegenüber dem Sozialausschuss, betonte der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Jochen Haußmann. Dass Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne) in einer Telefonkonferenz mit dem Sozialausschuss am Donnerstag dazu nichts erwähnt habe, sei ein Affront gegen die Mitglieder des Landtags von Baden-Württemberg.