Karlsruhe-Insider: Nachdem der 36 Jahre alte Geschädigte eines Gartenhauseinbruchs bei der Auflistung des Diebesguts gegenüber der Polizei auch einen Marihuanabestand auflistete, blieb den ermittelnden Beamten nichts Anderes übrig, als ein Ermittlungsverfahren wegen Drogenbesitzes einzuleiten.
Zuvor hatten unbekannte Täter am vergangenen Wochenende ein Gartenhaus in einer Kleingartenanlage aufgebrochen. Daraus entwendeten sie offenbar einen kleinen Safe. In diesem soll neben Bargeld und Schmuck auch Marihuana gewesen sein.
Über die Menge ließ sich der Geschädigte zunächst nicht aus. Er wird aufgrund des vermeintlichen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz aber auch als Beschuldigter geführt.
Beim Einbruch entstand Sachschaden in Höhe von mehreren hundert Euro. /ots