Karlsruhe-Insider: Mehr Radwege, mehr Naturschutz und auch der ÖPNV soll verbessert werden.
Im Rechtsstreit um die zweite Rheinbrücke bei Karlsruhe haben sich Vertreter der Stadt Karlsruhe, des Bundes für Umwelt und Naturschutz (BUND) und des Landes Baden-Württemberg geeinigt.
Die Streitparteien stimmten am Donnerstag nach der Verhandlung des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Baden-Württemberg jeweils einem Vergleich und damit einer gütlichen Beilegung des Konfliktes zu.
Die neue Brücke zwischen dem rheinland-pfälzischen Wörth und Karlsruhe soll etwa 1,4 Kilometer entfernt von der alten, völlig überlasteten Rhein-Querung entstehen. Die Realisierung ist damit aber noch nicht gesichert: Auf rheinland-pfälzischer Seite versuchen
Naturschützer noch, das Projekt mit einer Klage zu stoppen.
Vor dem VGH hatten die Stadt Karlsruhe sowie der BUND-Landesverband gegen den Planfeststellungsbeschluss für die neue Brücke auf der baden-württembergischen Rheinseite geklagt (Az.: 5 S 2834/17 und 5 S 2835/17).
Die Einigung sieht für die neue Brücke unter anderem einen Geh- und Radweg vor, eine bessere Radanbindung an die alte Brücke, eine Machbarkeitsstudie für ein neues ÖPNV-Konzept und verbesserten Naturschutz. Stadt und Land vereinbarten auch das Ziel, dass die neue Brücke und die Anbindung an die B36 gemeinsam in Betrieb genommen werden. Die Übereinkunft steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Karlsruher Gemeinderats und des BUND-Landesvorstands. Bis zum 31. Juli ist ein Widerruf möglich.