Karlsruhe-Insider (dpa/lsw) – Die Notfallbetreuung von Kindern wegen der Corona-Krise wird ab kommender Woche im Südwesten ausgebaut.
Das teilte das Kultusministerium am Montag in Stuttgart mit. Vom 27. April an sollen grundsätzlich Kinder Anspruch auf Notbetreuung haben, «bei denen beide Erziehungsberechtigte beziehungsweise die oder der Alleinerziehende einen außerhalb der Wohnung präsenzpflichtigen Arbeitsplatz wahrnehmen und von ihrem Arbeitgeber als unabkömmlich gelten».
Eltern müssten eine Bescheinigung von ihrem Arbeitgeber vorlegen sowie bestätigen, dass eine familiäre oder anderweitige Betreuung nicht möglich ist. Künftig sollen zudem auch Kinder bis zur siebten Klasse betreut werden. Bislang gilt die Notbetreuung für
Kinder bis zur sechsten Klasse, deren Eltern in der kritischen Infrastruktur arbeiten.