Schnell reagieren: Energiepauschale nicht im September erhalten

Geldbeutel mit Scheinen
Symbolbild © istockphoto/MartinPrague

Wer die Energiepauschale in Höhe von 300 Euro nicht erhalten hat, sollte zeitnah reagieren. Diese Optionen gibt es.

Die Energiepauschale sollte im September ausgezahlt werden. Allerdings gingen einige Verbraucher leer aus. Diese Möglichkeiten können helfen, die 300 Euro doch noch zu bekommen.

300 Euro Entlastung – so bekommt jeder seine Zahlung

Mit der Energiepauschale sollten Verbraucher und Verbraucherinnen entlastet werden. Dabei sollte jeder Arbeitnehmer 300 Euro ausbezahlt bekommen, aber nicht jeder findet jetzt auf der Gehaltsabrechnung für September die Einmalzahlung.

Arbeitnehmer, denen die Zahlung vorenthalten wurde, müssen selbst aktiv werden. Denn tatsächlich steht sie jedem zu. Wer unbeschränkt steuerpflichtig ist, hat einen Anspruch auf die 300 Euro.

Diese Personen haben Anspruch

Auf die 300 Euro Energiepauschale haben sowohl pauschal besteuerte Minijobber Anspruch als auch einkommensteuerpflichtige Erwerbstätige, Selbstständige und Gewerbetreibende. Vor allem Selbstständige und nicht fest angestellte Arbeitnehmer profitieren über eine Steuersenkung von der Zahlung.

Doch nicht alle Arbeitnehmer haben wohl die Einmalzahlung bereits erhalten. Die 300 Euro sollen brutto vom Arbeitgeber mit dem Lohn ausbezahlt werden. Sie ist als „sonstiger Bezug“ auf der Abrechnung zu finden.

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So reagiert ihr richtig

Wer die Zahlung nicht erhalten hat, sollte nachfragen. Denn es kann mehrere Ursachen haben, warum die 300 Euro nicht oder noch nicht ausgezahlt wurden. Es besteht für den Arbeitgeber keine Pflicht, die Zahlung im September zu leisten.

Es kann also sein, dass die Zahlung erst im Oktober erfolgt. Darüber hinaus kann es unter Umständen sogar sein, dass der Arbeitgeber die Energiepauschale gar nicht auszahlt, sondern der Arbeitnehmer sich diese erst über die Einkommensteuererklärung 2023 holen kann. Dies sollte man unbedingt klären, um keine unangenehmen Überraschungen zu erleben.

Außerdem gilt: Da die Zahlung brutto ausgezahlt wird, müssen Arbeitnehmer diese entsprechend versteuern. Dies trifft aber nur auf lohn- und einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer zu.