Erstmals: Bußgelder für Eltern eingeführt – „Zu spät von Kita abgeholt“

Mütter mit Kinderwagen
Symbolbild © imago/Fotoagentur Nordlicht

Eine Gemeinde im Münchner Landkreis hat die Nase voll von manchen Eltern. Nun wurden für diese Eltern, die ihre Kinder zu spät von der Kita abholen, erstmals Bußgelder eingeführt. Wird sich diese in Deutschland bisher einzigartige Regelung aus Grasbrunn durchsetzen?

In Grasbrunn, einer Gemeinde im Landkreis München, sind die Leiter der örtlichen Kindertagesstätten schon seit Jahren mit einem Problem konfrontiert: Eltern, die ihre Kinder regelmäßig zu spät abholen. Für diese Eltern sollen fortan Bußgelder eingeführt werden. Denn trotz wiederholter Ermahnungen und Bitten seitens der Kitas haben sich einige Erziehungsberechtigte nicht den Betreuungszeiten angepasst und halten sich nicht an die vereinbarten Abholzeiten. Jetzt ergreift die Gemeinde drastische Maßnahmen, um diesem Verhalten Einhalt zu gebieten.

Strafen für unpünktliche Abholungen

Deshalb hat die Gemeinde Grasbrunn beschlossen, Eltern, die ihre Kinder regelmäßig zu spät abholen, finanziell zur Kasse zu bitten. Bürgermeister Klaus Korneder betonte, dass das Verhalten einiger Eltern unfair gegenüber den Kindern und dem Kita-Personal sei. Ab dem 1. September werden diese „unbelehrbaren“ Eltern automatisch in eine längere und somit teurere Buchungszeit eingruppiert. Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass die zusätzlichen Kosten für das Personal, das auf die verspäteten Abholungen wartet, von denjenigen getragen werden, die dafür verantwortlich sind.

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Einige Eltern halten jedoch weiterhin die Kosten für die Betreuung ihrer Kinder für zu hoch und weigern sich, ihre Abholzeiten anzupassen. Daher sieht die Gemeinde keine andere Möglichkeit, als finanzielle Sanktionen zu verhängen, um die Eltern zu einem verantwortungsbewussteren Verhalten zu bewegen.

Anhebung der Essensgebühren

Neben den Strafgebühren für unpünktliche Abholungen hat die Gemeinde Grasbrunn auch beschlossen, die Essensgebühren in den örtlichen Kindertagesstätten anzuheben. Die Erhöhung von fünf auf sechs Euro pro Tag soll dazu beitragen, die Kosten für Personal und Lebensmittel besser abzudecken. Zusätzlich verbessert es natürlich die generelle Qualität der Verpflegung der Kinder.

Die Kalkulation der Kosten zeigt eins deutlich. Bereits eine Anhebung auf 6,50 bis 7 Euro sei notwendig, um nahezu kostendeckend zu arbeiten. Die zusätzlichen Einnahmen aus der Erhöhung der Essensgebühren belaufen sich auf etwa 60.000 Euro pro Jahr. Auch sie sollen dazu beitragen, die finanzielle Situation der Kindertagesstätten zu stabilisieren. Die Gemeinde Grasbrunn setzt mit diesen Schritten klare Zeichen. Sowohl die Einführung von Strafgebühren für unpünktliche Abholungen als auch die Anhebung der Essensgebühren sollten einige Eltern zur Besinnung rufen.