Geld einfach im Bankautomaten gefunden: „Betrag darf man behalten“

Banknoten in einem Sortierfach.
Symbolbild © istockphoto/idil toffolo

Das wissen wohl nur die wenigsten, aber wer Geld im Bankautomaten findet, darf es behalten. Hier erfahrt ihr, unter welchen Voraussetzungen man den Betrag einfach so in die Tasche stecken darf.

Wer sein Geld regelmäßig am Bankautomaten abhebt, der weiß, dass ab und an jemand den ein oder anderen Schein vergisst. Wie oft liegt ein Fünf-Euro-Schein vergessen an der Fensterbank oder aber – noch schlimmer – man vergisst seine EC-Karte im Automaten. Der ehrliche Finder weiß: Das muss man melden. Allerdings ist das nicht immer der Fall, denn manchmal kann man im Bankautomaten gefundenes Geld einfach so behalten.

Bargeld immer noch sehr wichtig in Deutschland

Nur Bares ist Wahres. Das gilt nach wie vor in Deutschland und so akzeptieren nicht alle Restaurants (und manchmal sogar Geschäfte) EC- oder Kreditkarten. Aus diesem Grund holen sich immer noch viele Bürger Geld am Bankautomaten. Zum Teil werden hier extrem hohe Beträge ausgezahlt. Wenn es dabei hektisch zugeht, wird schon mal eine Banknote vergessen oder nicht richtig in der Geldbörse verstaut.

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Dabei ist es unter einigen Voraussetzungen tatsächlich möglich, Geld, das man im Bankautomaten findet, einfach selbst zu behalten. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn es sich um kleinere Beträge handelt. So ist es zwar verboten, Geldbeträge von 50 Euro und mehr zu behalten. Allerdings wird bei einem Fünf- oder Zehn-Euro-Schein garantiert niemand etwas sagen.

Auch Wertsachen fallen unter dieses Gesetz

Tatsächlich besagt das Gesetz, dass man Geld im Bankautomaten bis zu einer Grenze von zehn Euro behalten darf. Ähnliches gilt auch für andere Wertsachen, die man findet. Liegt der Gesamtwert der Fundsache unter zehn Euro, ist es nicht erforderlich, den Gegenstand im Fundbüro abzugeben.

Findet man höhere Geldbeträge im Bankautomaten, kann es jedoch durchaus lohnenswert sein, dies zu melden. Denn oft gibt es dann einen entsprechenden Finderlohn, wenn die Person, der das Geld gehört, ausfindig gemacht wurde.