Karlsruhe muss über Klimaklagen und Masern-Impfpflicht entscheiden!

ARCHIV - Foto: Uli Deck/dpa

Karlsruhe (dpa) – Das Bundesverfassungsgericht will noch dieses Jahr über die eingereichten Klimaschutz-Klagen, die neue Masern-Impfpflicht für Schul- und Kitakinder und das Verbot von Kinder-Ehen entscheiden.

Das geht aus der Vorschau des höchsten deutschen Gerichts in Karlsruhe hervor, die am Mittwoch veröffentlicht wurde.

Darin finden sich auch die Verfahren zum Berliner Mietendeckel, zur blockierten Erhöhung des Rundfunkbeitrags und zum Ausschluss der rechtsextremen NPD von der staatlichen Parteienfinanzierung.

Außerdem will sich das Gericht mit der Frage befassen, ob die Politik regeln muss, welche Corona-Patienten behandelt werden, falls Intensivbetten knapp werden.

Ganz oben auf der Agenda stehen die beiden Oppositionsklagen zur Aufstockung der Parteienfinanzierung durch Union und SPD. Eigentlich sollte darüber Ende Januar zwei Tage verhandelt werden. Wegen der Corona-Pandemie musste das auf unbestimmte Zeit verschoben werden.

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Im vergangenen Jahr gingen der ebenfalls veröffentlichten Jahresstatistik mehr als 880 Verfahren zu Corona beim Gericht ein, darunter mehr als 240 Eilanträge. Gerichtspräsident Stephan Harbarth spricht von einem «erheblichen pandemiebezogenen zusätzlichen
Arbeitsanfall».

Insgesamt gingen 5529 neue Verfahren in Karlsruhe ein, davon 5194 Verfassungsbeschwerden. Erfolg hat erfahrungsgemäß nur ein kleiner Teil. Im vergangenen Jahr waren es 2,07 Prozent (111 von 5361 entschiedenen Beschwerden). Im sogenannten Allgemeinen Register, wo Verfahren mit ungeklärter Zuständigkeit und offensichtlich
aussichtslose Verfassungsbeschwerden, aber auch Anfragen zu anhängigen Verfahren oder Zuschriften mit Meinungsäußerungen erfasst werden, verzeichnete das Gericht einen Rekord von 10 251 Eingängen.