Laub entfernen zur Herbstzeit im Garten: Strafe droht – 50.000 Euro

Laub wird zusammen gerecht.
Symbolbild © istockphoto/Elenathewise

Im Herbst haben Hobbygärtner einiges zu tun. Vor allem das herunterfallende Laub macht viel Arbeit. Doch es gibt Vorschriften.

Im Herbst endet die Gartensaison. Dann fällt einiges an Gartenarbeit an. Vor allem heruntergefallene Blätter sammeln sich haufenweise im Garten und auf Gehwegen. Diese sind zu entfernen. Dabei gibt es jedoch Regeln. Hobbygärtner müssen sich an diese halten, sonst droht eine Strafe.

Auch im Herbst gelten Regeln

Im Frühling und Sommer (1. März bis 30. September) gibt es Regeln. Diese kennen die meisten. So dürfen etwa Hecken und Sträucher nicht geschnitten oder Bäume gefällt werden. Diese Vorschriften schützen die Natur und insbesondere die Tiere. Doch auch im Herbst gibt es einiges zu beachten.

Wer etwas falsch macht, wird bestraft. Doch auch wer nicht genug macht, muss mit einer Strafe rechnen. Denn wer das Laub auf dem Gehweg vor seinem Grundstück liegen lässt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Auch für Schnee gilt in Deutschland eine solche Räumungspflicht. Die Bürger müssen dieser Pflicht nachkommen, ansonsten droht ein Bußgeld. Dieses beträgt bis zu 50.000 Euro.

Das müssen Verbraucher beachten

In einigen Kommunen übernimmt die Gemeinde das Entfernen des Laubes. Unkraut und Pflanzenteile und Blüten müssen ebenfalls entfernt werden. Also alles, was bei Nässe rutschig wird und zu Unfällen führt.

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Kommt es durch Laub oder ähnlichem zu einem Unfall, kann das Opfer Schmerzensgeld einklagen. Hausbesitzer müssen zudem auch für die weiteren Kosten, die durch das Verfahren entstehen, aufkommen.

Wer einen Laubbläser verwendet, muss sich an erlaubte Zeiten halten. Ansonsten kassiert er ein Bußgeld. Denn Laubbläser gehören zu den lärmintensiven Gartengeräten. Sie dürfen deshalb werktags nur vormittags zwischen 9 und 13 sowie nachmittags zwischen 15 und 17 Uhr verwendet werden. Wer sich nicht an die Lärmschutzvorschrift hält, zahlt bis zu maximal 50.000 Euro.

So entsorgt man Gartenabfälle

Laub und Ähnliches ist ordnungsgemäß zu entsorgen. Die Entsorgung in der freien Natur ist verboten. Dies stört das Ökosystem und verunreinigt das Grundwasser. Wer seine Gartenabfälle falsch entsorgt, zahlt eine Strafe von mehreren hundert Euro. Im Extremfall sogar bis zu 2.500 Euro.

Die Gartenabfälle einfach zu verbrennen, ist ebenfalls kritisch. Denn ein offenes Feuer ist verboten. Auch auf dem eigenen Grundstück. Einige Gemeinden machen jedoch Ausnahmen. Doch Verbraucher müssen das Feuer vorab ankündigen. Das Ordnungsamt muss dieses genehmigen.

Geschlossene Feuerstellen sind erlaubt. Dennoch müssen Bürger zur Sicherheit strenge Maßnahmen zum Brandschutz einhalten.