Letzte Hürde: Neues Polizeigesetz kommt auf Baden-Württemberg zu

Symbolbild Foto: Christoph Schmidt/dpa

Karlsruhe-Insider: Das neue Polizeigesetz ist kurz davor, eine der letzten Hürden zu nehmen. Am Mittwoch will der Landtag in erster Lesung über die Reform beraten.

Zuvor wird das Kabinett die finale Fassung am Dienstag verabschieden. Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) und Innenminister Thomas Strobl (CDU) wollen danach Details erläutern.

Nach der neuen Fassung des bereits 2017 beschlossenen Gesetzes dürfen Polizisten in bestimmten Fällen Schulterkameras («Bodycams») auch in Wohnungen oder Diskotheken einsetzen.

Als weitere Beispiele nennt die CDU mögliche Plünderungen in Geschäftsräumen, bei denen die Kamera laufen kann, oder Fälle von häuslicher Gewalt. Außerdem soll die Rechtsgrundlage für Kontrollen von Menschen bei Großveranstaltungen wie Fußballspielen verbessert werden. Teil des neuen Gesetzes ist auch eine Änderung der Vorschriften für automatische Kennzeichenlesesysteme.

Über die Auslegung des Gesetzes war lange in der grün-schwarzen Koalition gestritten worden, bis beide Parteien im vergangenen Dezember einen Kompromiss erzielten. Vereinbarungen im Koalitionsvertrag gab es dazu nicht. Im vergangenen März hatte das Kabinett schließlich den Gesetzentwurf zur Anhörung passiert.

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Schon das erste Gesetz hatte der Polizei Ende 2017 mehr Kompetenzen gegeben. Dazu zählen die vorbeugende Telekommunikationsüberwachung, Aufenthaltsvorgaben für sogenannte Gefährder sowie deren Kontrolle durch die elektronische Fußfessel. Der Einsatz von Bodycams wurde damals bereits erlaubt – allerdings nur außerhalb von geschlossenen
Räumen.

«Schnell ein Mehr an Sicherheit – das ist mein Ziel», hatte Innenminister Strobl gesagt, nachdem die Fraktionen von Grünen und CDU Mitte der vergangenen Woche den Weg für die Reform freigemacht hatten. Kritik gibt es unter anderem von der Opposition wegen der geringen Beratungszeit für das mehr als 150 Seiten starke Gesetzeswerk.