Muss das Badisch Brauhaus in Karlsruhe schließen? Die Entscheidung ist gefallen!

Im Frühjahr 2015 hatte die Stadt Karlsruhe die Nutzung großer Teile der Gaststätte „Badisch Brauhaus“, des Hotels Kübler und des Hotels Allvitalis wegen gravierender brandschutzrechtlicher Mängel untersagt und die sofortige Schließung der Anlagen angeordnet.

Gegen diese Anordnung hatte der Inhaber des Brauhauses und der Hotelanlage Widerspruch beim Regierungspräsidium eingelegt und parallel beim Verwaltungsgericht beantragt, die Anordnung der sofortigen Schließung aufzuheben. Sowohl das Verwaltungsgericht als auch der Verwaltungsgerichtshof Mannheim erkannten an, dass der Eigentümer nach der Nutzungsuntersagung durch die Stadt zahlreiche bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der brandschutzrechtlichen Situation durchgeführt hatte, dass aber letztlich erst im Widerspruchsverfahren entschieden werden könne, ob diese Maßnahmen ausreichend sind.

Das im Anschluss an die gerichtlichen Entscheidungen beim Regierungspräsidium durchgeführte Widerspruchsverfahren wurde jetzt mit dem Ergebnis abgeschlossen, dass die Nutzungsuntersagungen aufgehoben werden können. Nach umfassenden Prüfungen des Regierungspräsidiums mit zahlreichen Gesprächen, Ortsbegehungen und der Einschaltung von Brandschutzsachverständigen wurde festgestellt, dass die in der Entscheidung der Stadt Karlsruhe aufgezeigten gravierenden Mängel zwischenzeitlich beseitigt wurden und keine unmittelbare Gefahr für Leib und Leben der Gäste mehr besteht. So sind vor allem die Tiefgarage brandschutztechnisch nachgerüstet und notwenige Rettungswege hergestellt worden, die im Brandfall völlig unzureichend gewesen wären.

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Das Regierungspräsidium betont ausdrücklich, dass die Ausgangsentscheidung der Stadt rechtens und notwendig war, um den Eigentümer zur Beseitigung der Gefahrenlagen anzuhalten. Die Stadt wurde darüber hinaus gebeten, auch in Zukunft durch regelmäßige Kontrollen und Auflagen sicherzustellen, dass die brandschutzrechtlichen Bestimmungen in dem täglich von Hunderten von Gästen besuchten Gebäudekomplex zuverlässig eingehalten werden.