Karlsruhe-Insider – Nach wochenlanger Zwangspause wegen des Coronavirus dürfen Häftlinge in baden-württembergischen Gefängnissen bald wieder besucht werden.
Vom 29. Juni an sind Besuche von jeweils einer Person für Gefangene wieder möglich, teilte in Stuttgart das Justizministerium mit. Dabei soll eine Trennvorrichtung zwischen Besuchern und Gefangenen das Infektionsrisiko mindern. Zudem gilt in den Besuchsräumen ein Mindestabstand von zwei Metern zu sämtlichen Personen. Körperliche Kontakte sowie die Übergabe von Nahrungs- und Genussmitteln seien verboten, heißt es aus dem Ministerium.
Mitte März sind Gefangenenbesuche wegen der Corona-Pandemie vollständig ausgesetzt worden – abgesehenen von Gesprächen mit Verteidigern sowie dringenden Ausnahmefällen. Als Ausgleich für die entfallenen Besuchszeiten wurden die Telefonzeiten in den Gefängnissen ausgedehnt. Zudem hat das Ministerium Videotelefonie über Skype zugelassen und den Anstalten Tablets zur Verfügung gestellt. Diese Möglichkeit soll zunächst aufrechterhalten werden.