Neue Pflicht: Millionen Arbeitnehmer von Änderungen betroffen

Angestellter arbeitet im Büro
Symbolbild

Ein neues Gerichtsurteil will Arbeitnehmer zu etwas verpflichten, was schon vor Jahrzehnten abgeschafft wurde.

Arbeitnehmer und Arbeitgeber müssen sich umstellen. Eine neue Pflicht wird dazu führen, dass sie künftig auf altbewährte Art arbeiten müssen.

Jetzt ist es Pflicht

In Filmen sieht man es immer wieder, und auch auf nostalgischen Aufnahmen von Arbeitern von früher ist es zu sehen. Die Stechuhr und wie die Mitarbeiter dort anstehen, um zu stempeln. Am Morgen ein und am Abend wieder aus.

Ein aufwändiger, zeitraubender und nerviger Prozess. Ein Gericht hat kürzlich entschieden, dass genau dieses Vorgehen jetzt zur Pflicht wird. Die Arbeitszeiteinerfassung ist demnach eine Verpflichtung, der Unternehmen und ihre Angestellten nachkommen müssen.

Stechuhr-Urteil – So soll es ablaufen

Viele Unternehmen vertrauen ihren Mitarbeitern und kontrollieren daher die tatsächlich geleisteten Arbeitszeiten nicht. Dies wird im Volksmund auch Vertrauensarbeitszeit genannt. Ein sehr häufig praktiziertes Modell in Deutschland.

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Allerdings könnte damit bald schon Schluss sein. Laut einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in Erfurt ist es Pflicht die Arbeitszeiten zu erfassen. Eine konkrete Gesetzesänderung gibt es dazu bislang nicht. Jedoch beraten Wirtschaft und Politik aktuell darüber.

Digitale Stechuhr soll kommen

Damit das Anstehen zum Ein- und Ausstempeln, wie man es von Früher kennt, nicht wieder in Deutschland eingeführt wird, soll die Stechuhr digital werden. Welche Auswirkungen das Urteil auf die Arbeitswelt haben wird, ist noch nicht klar.

Das Arbeitsrecht soll in den nächsten Monaten eine kleine Reform erhalten. Wirtschaftsvertreter sowie Vertreter aus dem Arbeitsrecht besprechen sich hierzu schon seit einiger Zeit. Im Urteil haben die Richter die Maßgabe des Europäischen Gerichtshofs berücksichtigt.