Neue Regel in Baden-Württemberg: Autos müssen Mindestabstand zu Radlern einhalten

Symbolbild

Karlsruhe-Insider: Zwischen Autofahrern und Radlern kommt es tagtäglich zu brenzlichen Situationen, insbesondere beim Überholen, welche teilweise in Unfällen enden.

Da die Straßenverkehrsordnung ab Februar einen Mindestabstand von 2 Metern zu Radfahrern vorschreibt, wird es wohl immer wieder zu Diskussionen kommen, wem die Straße gehört.

Zwei Meter Abstand ist eigentlich recht viel, wenn man sich ein 2 Meter breites Bett vorstellt. Der sichere Abstand zwischen Autos und Radfahrern ist innerhalb geschlossener Ortschaften mit 1,50 Metern vorgeschrieben, außerhalb der Ortschaften sogar zwei Meter.

Die Zustimmung des Bundesrates steht zwar noch aus, doch ist eine Genehmigung wohl nur eine reine Formsache.

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