Neue Verordnung: Diese Tiere werden jetzt gejagt in Baden-Württemberg

Symbolbild

Karlsruhe-Insider (dpa/lsw) – Sie beschmutzen Liegewiesen und verscheuchen Schwäne, vertilgen Wintergetreide und verkoten Schwimmbäder – Nilgänse sind vielerorts zur Plage für Mensch und Tier geworden.

Der Heidelberger Kreisjägermeister Heinz Kaltschmidt kann ein Lied davon singen.

Sogar auf dem Turm der Heidelberger Heiliggeistkirche hätten die Vögel die Wanderfalken vertrieben und seien nur mittels lärmauslösender Sensoren davon abzuhalten gewesen, sich dort dauerhaft einzunisten.

Er habe in der Jagdsaison 35 bis 40 davon erlegt, einige mehr als zuvor. «Die einheimischen Tierarten werden immer mehr verdrängt, die biologische Vielfalt leidet», sagt Kaltschmidt. Und der Klimawandel mache es den nicht-heimischen Spezies einfacher, den Winter hier zu überleben.

Nach Angaben des Landesjagdverbandes wurden im Jagdjahr 2018/19 (Beginn März) rund 1300 Nilgänse oder ein Drittel mehr als im Jahr zuvor erlegt. «Und die Zahl wird noch mal stärker ansteigen», sagt Geschäftsführer Erhard Jauch, dessen Verband 33.500 Jäger lm
Südwesten vertritt.

Dieser Entwicklung will jetzt auch das Landwirtschaftsministerium Rechnung tragen. In der geplanten neuen Durchführungsverordnung (DVO) des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes Baden-Württemberg sagt das Agrarministerium den invasiven Arten wie Nilgans und Co. den Kampf an. Zu den Eindringlingen gehören auch der Waschbär, die Nutria, der Marderhund und der Mink. Die Anhörung der Verbände zu den Neuerungen ist abgeschlossen, ihre Statements werden ausgewertet und wo es sinnvoll erscheint eingearbeitet, wie ein Sprecher von Ressort-Chef Peter Hauk (CDU) erläutert.

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In der vorgesehenen Novelle der DVO , die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, werden die Jagdzeiten für invasive Arten deutlich verlängert – für die Nilgans um zwei Monate. Sie soll vom 1. August bis zum 15. Februar gejagt werden dürfen. Das gilt auch für
die weit verbreitete, aber weniger angriffslustige Kanadagans. Die aus Afrika stammende Nilgans ist bereits auf einer EU-Liste der Arten, die die Länder dazu anhält, deren Ausbreitung einzudämmen. Das Federvieh, das sich seit den 1980er Jahren ausgehend von ausgesetzten und entflogenen Tieren aus den Niederlanden rasant ausbreitet, fühlt sich am nördlichen Oberrhein zwischen Karlsruhe und Mannheim besonders wohl.

Überdies dürfen laut geplanter DVO anders als bisher Jungtiere unter anderem der Nilgans, der Nutria, des Marderhunds und des Waschbärs ganzjährig außerhalb der allgemeinen Schonzeit vom 16. Februar bis 15. April gejagt werden. Die Jäger befürworten das, finden aber eine andere Regelung nicht ausreichend: Grau- und der Kanadagans sollen
auch in der Schonzeit in bestimmten Vogelschutzgebieten gejagt werden dürfen. Dazu zählt auch der Zugriff auf ihre Eier, Nester und Lebensräume. Jägervertreter Jauch: „Unter diese Regel müssten auch die Nilgänse fallen, merkwürdig, dass die aggressivste Art verschont bleiben soll“.