Neuer Bußgeldkatalog bei Corona-Verstößen in Baden-Württemberg

Symbolbild

Karlsruhe-Insider: Dass gerade im Hintergrund der Corona-Pandemie besondere Maßnahmen und Regeln eingehalten werden müssen, dürfte mittlerweile auch dem Letzten klar geworden sein.

Wer unbedingt meint, dass er jetzt noch besondere Corona-Partys feiern muss, darf sich nicht wundern, wenn er erheblich zur Kasse gebeten wird.

Der neue Bußgeldkatalog sieht bei Verstößen wie folgt aus:

Aufenthalt mehr als zwei Personen = 100,- bis 1.000,- Euro pro Person;

Veranstaltungsteilnahme über 5 Personen = 250,- bis 1.000,- Euro pro Person,

Nichteinhaltung von Infektionsschutz = 500,- bis 1.500,- Euro,

Nichteinhaltung Reiseverbot = 250,- Euro je Person,

Keine Pendlerbescheinigung = 100,- bis 500,- Euro,

Betrieb verbotener Einrichtung = 2.500,- bis 5.000,- Euro,

Verstoß gegen Mischsortiment = 200,- bis 4.000,- Euro,

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Betrieb untersagter Einrichtung = 2.500,- bis 5.000,- Euro,

Nichteinhaltung Infektionsschutz = 250,- bis 1.000,- Euro,

Betreten mit erhöhtem Infektionsrisiko trotz Verbot = 500,- bis 2.000,- Euro,

Gruppenangebot von Pflege = 250,- bis 1.000,- Euro,

Des Weiteren wird bei verbotenen Besuchen im Krankenhaus oder Pflegeheim 250,- bis 1.500,- Euro verlangt.

Weiterhin ist zu berücksichtigen, ob es sich bei dem Verstoß um einen ersten Verstoß handelt. Im Wiederholungsfall kann Geldbuße bis zu 25.000,- Euro verhängt werden.

Wird durch eine Handlung gleich gegen mehrere Verbote verstoßen, so ist das Bußgeld entsprechend zu erhöhen.