Karlsruhe-Insider: Dass gerade im Hintergrund der Corona-Pandemie besondere Maßnahmen und Regeln eingehalten werden müssen, dürfte mittlerweile auch dem Letzten klar geworden sein.
Wer unbedingt meint, dass er jetzt noch besondere Corona-Partys feiern muss, darf sich nicht wundern, wenn er erheblich zur Kasse gebeten wird.
Der neue Bußgeldkatalog sieht bei Verstößen wie folgt aus:
Aufenthalt mehr als zwei Personen = 100,- bis 1.000,- Euro pro Person;
Veranstaltungsteilnahme über 5 Personen = 250,- bis 1.000,- Euro pro Person,
Nichteinhaltung von Infektionsschutz = 500,- bis 1.500,- Euro,
Nichteinhaltung Reiseverbot = 250,- Euro je Person,
Keine Pendlerbescheinigung = 100,- bis 500,- Euro,
Betrieb verbotener Einrichtung = 2.500,- bis 5.000,- Euro,
Verstoß gegen Mischsortiment = 200,- bis 4.000,- Euro,
Betrieb untersagter Einrichtung = 2.500,- bis 5.000,- Euro,
Nichteinhaltung Infektionsschutz = 250,- bis 1.000,- Euro,
Betreten mit erhöhtem Infektionsrisiko trotz Verbot = 500,- bis 2.000,- Euro,
Gruppenangebot von Pflege = 250,- bis 1.000,- Euro,
Des Weiteren wird bei verbotenen Besuchen im Krankenhaus oder Pflegeheim 250,- bis 1.500,- Euro verlangt.
Weiterhin ist zu berücksichtigen, ob es sich bei dem Verstoß um einen ersten Verstoß handelt. Im Wiederholungsfall kann Geldbuße bis zu 25.000,- Euro verhängt werden.
Wird durch eine Handlung gleich gegen mehrere Verbote verstoßen, so ist das Bußgeld entsprechend zu erhöhen.