Antrag bei Steuer nutzen: Eltern bekommen 4.000 Euro pro Kind

Jemand unterschreibt einen Vertrag auf einem Holztisch. Oben, auf dem Papier, liegen viele Geldscheine. Die 50-Euro-Scheine sind gestapelt. Die Person benutzt einen grünen Kugelschreiber.
Symbolbild © istockphoto/BernardaSv

Eltern können mit diesem neuen Antrag eine finanzielle Unterstützung in Höhe von 4.000 Euro pro Kind bekommen. Dies könnte Familien in Deutschland den Alltag erleichtern. 

Die jährliche Steuererklärung ist für viele ein bekanntes Prozedere, das mit einer Spur Optimismus und einem Hauch von Sorge verbunden ist. Doch für Eltern könnte es sich jetzt besonders lohnen, denn ein neuer Antrag könnte ihnen bis zu 4.000 Euro pro Kind einbringen.

Bis zu 4.000 Euro pro Kind vom Finanzamt erhalten

Schon beim bloßen Gedanken an die jährlichen Steuerformulare geraten viele Menschen in Panik. Doch hinter diesem lästigen Prozess verbirgt sich oft eine angenehme Überraschung: Das Finanzamt zahlt großzügig aus. Und dieses Mal sollten vor allem Eltern genau hinhören, denn ein neuer Antrag ermöglicht es, bei der Steuererklärung bis zu 4.000 Euro pro Kind zurückzuerhalten.

Die Kosten für die Betreuung der Kleinen sind bekanntlich nicht gerade gering. Kindergarten, Kindertagesstätte oder Hort – diese Einrichtungen kosten oft viel Geld. Doch jetzt die gute Nachricht: Ein Teil dieser Ausgaben kann in der Steuererklärung berücksichtigt werden. Wie hoch die Kita-Gebühren ausfallen, hängt vom Wohnort und Einkommen der Eltern ab. In manchen Teilen Deutschlands können die monatlichen Beiträge bis zu 510 Euro erreichen. Aber Eltern müssen sich keine Sorgen machen, denn ein beträchtlicher Teil dieser Ausgaben wird nun als Sonderausgaben akzeptiert.

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Finanzielle Entlastung mit diesen Angaben in der Steuererklärung

Das Familienportal.NRW erklärt, dass pro Jahr und Kind bis zu 6.000 Euro geltend gemacht werden können. Und hier ist das Besondere daran: Das Finanzamt akzeptiert davon bis zu 4.000 Euro pro Kind als Sonderausgaben. Diese Regelung gilt deutschlandweit und kann für viele Familien eine bedeutende finanzielle Entlastung darstellen. Es ist jedoch zu beachten, dass das Finanzamt normalerweise Nachweise für die getätigten Ausgaben verlangt. Es lohnt sich also, die Belege gut aufzubewahren. Eltern fragen sich nun vielleicht, wo die Kita-Kosten in der Steuererklärung eingetragen werden müssen. Die Antwort ist einfach: In der Anlage Kind unter Sonderausgaben. Aber Vorsicht: Für jedes Kind müssen separate Anlagen ausgefüllt werden.