Karlsruhe-Insider: Ab dem heutigen Dienstag, dem 28.04.2020, drohen bei Verstößen im Straßenverkehr drastisch höhere Bußgelder und knallharte Konsequenzen bei Verstößen.
Für Autofahrer gelten zudem strengere Regeln zum Schutz der Fahrradfahrer.
Wer gerne mal etwas schneller fährt oder die Verkehrsregeln nicht all zu genau nimmt, kann ab heute bei festgestellten Verstößen im Straßenverkehr mit erschreckenden Bußgeldbescheiden überrascht werden. Es drohen bis zu doppelt so hohe Bußgelder und Strafen als zuvor. Das ordnet der neue Bußgeldkatalog 2020 an.
Fahrverbote drohen schon ab 21 km/h innerorts zu schnell. Alle Tempoverstöße im Überblick:
Innerorts:
- Ab 16 km/h zu schnell gibt’s einen Punkt in Flensburg und 70 Euro Bußgeld.
- Ab 21 km/h zu schnell gibt’s zwei Punkte, Bußgelder von 80 bis 680 Euro und einen bis drei Monate Fahrverbot.
Außerorts:
- Schon ab 16 km/h (vorher ab 21 km/h) zu schnell, gibt es einen Punkt in Flensburg und ein Bußgeld von 70 Euro.
- Ab 26 km/h zu schnell gibt es zwei Punkte, einen Monat Fahrverbot und das Bußgeld steigt bis auf 600 Euro bei 70 km/h zu viel.
Vor allem die schwächeren Verkehrsteilnehmer sollen dabei geschützt werden. Insbesondere Fahrradfahrer und auch Fußgänger. Wer Radfahrer innerorts überholt muss künftig einen Sicherheitsabstand von 1,5 Meter einhalten, außerorts 2 Meter. Bisher musste lediglich ein „ausreichender Seitenabstand“ eingehalten werden.
Bis zu 320 Euro werden fällig, wenn man unerlaubt eine Rettungsgasse durchfährt. Dazu kommt ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte ins Fahreignungsregister in Flensburg. Wer keine Rettungsgasse bildet, zahlt 200 Euro Bußgeld und kassiert zwei Punkte in Flensburg. Künftig wird es auch noch einen Monat Fahrverbot geben.