Per Gericht verdonnert: Fernsehsender muss Werbung ausstrahlen!

Symbolbild

Viele Zuseher würden sich weniger Werbung im TV wünschen. Ein Gericht hat nun aber entschieden, dass ein Werbespot verpflichtend ausgestrahlt werden muss. Die Klage eines Unternehmens hatte die ProSiebenSat1 Media AG verloren.

Ein Gericht hat nun entschieden, dass eine Werbung, die ursprünglich von ProSiebenSat1 nicht ausgestrahlt werden wollte, nun doch gezeigt werden muss. Das bedeutet, dass das regionale TV-Werbeverbot gegen das gültige Europarecht verstößt.

ProSiebenSat1 muss Werbesport ausstrahlen

Ein Unternehmen für Mode hatte gegen die ProSiebenSat1 Mediengruppe geklagt und gewonnen. Der Grund dafür war eine Werbung, die das Medienunternehmen nicht ausstrahlen wollte. Nun muss ProSiebenSat1 den Spot aber trotzdem ausstrahlen. Trotzdem wird diese Werbung nicht jeder im Bundesgebiet zu sehen bekommen, zumindest war das der Plan des Senders.

Die Klage des österreichischen Modeunternehmens betraf eine regionale Werbung, die von ProSiebenSat1 nicht gezeigt wurde. Jetzt wurde der Medienkonzern per Gerichtsentscheid dazu verdonnert. Die Werbung der österreichischen Modefirma wird allerdings nun doch bundesweit gezeigt, und nicht nur regional in Bayern zu sehen sein.

Hin und Her um Werbung

Das Gericht hat entschieden, dass es nicht rechtens sei, dass Sender Werbung nur regional zeigen. Bestimmte Spots waren bislang in vielen Bundesländern nicht gezeigt worden. So war ein Spot beispielsweise nur in Baden-Württemberg und Bayern zu sehen, während er in Berlin nicht ausgestrahlt wurde. Doch das sei europarechtwidrig, so entschied das Gericht.

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Das Landgericht Stuttgart entschied nun, dass der private Medienkonzern ProSiebenSat.1 die Werbung der österreichischen Modefirma, bundesweit ausstrahlen muss: „Die Kammer hat die Beklagte zur Ausstrahlung der Werbung verurteilt.“ Das Unternehmen aus Österreich hatte gegen ProSiebenSat1 geklagt, weil die Werbung vom Sender nicht ausgestrahlt wurde.

Medienstaatsvertrag der Bundesländer sorgt für Verwirrung

Der Medienstaatsvertrag der Bundesländer sieht vor, dass es ein regionales TV-Werbeverbot gibt. Doch das getroffene Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das verurteilte Medienunternehmen kann binnen eines Monats Berufung beim Oberlandesgericht Stuttgart einlegen.

Dies wird wohl aber eher nicht der Fall sein, den das Unternehmen ProSiebenSat1 zeigte sich zufrieden mit der Entscheidung vor Gericht. Diese kommentierte Vorstand Wolfgang Link: „Die Adressierbarkeit von Werbekampagnen im TV ist ein wichtiger Wachstumsfaktor für unsere Vermarktung. Der heutige Gerichtsentscheid erschließt neue Potenziale.“