Pläne durchgesickert: Millionen Bürger bekommen dann mehr Geld

100 Euro Scheine in Hand. 20 Millionen Menschen erhalten mehr Geld.
Symbolbild © istockphoto/JARAMA

Wohnt man in einer Mietwohnung, zahlt man jeden Monat seine Miete an den Vermieter. Doch plant die Regierung eine neue Regel.

Diese neue Regel plant der Staat für Dezember. Grund dafür ist die Gaspreisbremse. Millionen von Menschen können somit auf Geld von ihrem Vermieter hoffen.

Es gibt weitere Entlastungen für Verbraucher

Denn der Staat übernimmt die Abschlagszahlungen für Gas und Fernwärme. Diese muss der Vermieter an den Mieter weitergeben. Zudem kommt nach der Energiepauschale (EPP) die nächste Einmalzahlung. Mit dieser möchte der Staat seine Bürger entlasten. Doch diese Prozedere hat die Politik noch nicht komplett abgesegnet. Die Wahrscheinlichkeit ist aber hoch, dass die Vorschläge der Expertenkommission rund um die Gaspreisbremse umgesetzt werden.

Stufe 1 besteht dabei aus einer Einmalzahlung im Dezember. Es gibt jedoch einen Unterschied zur EPP. Denn dieses Mal gibt es keinen festen Betrag für die Bürger. Vielmehr übernimmt der Staat einmalig die jeweilige Abschlagszahlung von Gas- und Fernwärmekunden.

Kunden, die einen direkten Vertrag mit den Versorgern haben, zahlen dann im Dezember einfach keinen Abschlag. Doch auch Mieter bekommen die Einmalzahlung vom Vermieter gutgeschrieben.

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Es geht um eine schnelle Entlastung

Dies ist das Ziel der Expertenkommission. Gaskunden erhalten bereits im Dezember 2022 eine Einmalzahlung auf Basis des Verbrauchs in Höhe der Abschlagszahlung vom September 2022. Sie soll als finanzielle Brücke bis zur regulären Einführung der Gaspreisbremse (Stufe 2) funktionieren, die ab März 2023 geplant ist. So lautet die konkrete Idee.

Der Bund erstattet den Versorgern die jeweiligen Abschlagszahlungen zum 1.12.2022. Die Übernahme der Abschlagszahlungen bei Vermietern soll entsprechend § 560 Abs. 3 BGB in der Dezemberabrechnung behandelt werden. „Ermäßigen sich die Betriebskosten, so ist eine Betriebskostenpauschale vom Zeitpunkt der Ermäßigung an entsprechend herabzusetzen. Die Ermäßigung ist dem Mieter unverzüglich mitzuteilen.“ So heißt es dort.

Entlastung ist steuerlich relevant

Dies teilt die Expertenkommission mit. Verbraucher müssen den erhaltenen Rabatt bei der Einkommensteuererklärung als geldwerten Vorteil angeben. Es gelten jedoch möglichst hohe Freibeträge. Durch den Rabatt allein besteht jedoch keine Veranlagungspflicht.