Supermarktbesuch betroffen: Neue Corona-Regeln noch im Herbst

Kundin mit Maske.
Symbolbild

Der Herbst steht vor der Tür. Damit steigt die Gefahr von Coronainfektionen wieder enorm an. Eine neue Welle soll jedoch eingedämmt werden.

Es gibt ein neues Infektionsschutzgesetz. Dies soll neuen Corona-Wellen im Herbst und Winter vorbeugen. Doch die Experten sind kritisch.

Neues Gesetz soll Deutschland durch den Winter bringen

Die Ampel-Koalition hat das neue Infektionsschutzgesetz bereits fertig ausgehandelt. Es enthält neue Coronamaßnahmen. Diese stellen einen Kompromiss dar, mit dem Deutschland gut durch den Winter kommen soll, wie Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) erläutert.

Die Ampel-Koalition ist zufrieden, doch Experten äußern Kritik. Das neue Infektionsschutzgesetz habe viele Schwachstellen, meinen sie. Denn zahlreiche Maßnahmen seien nur ein Flickenteppich.

Maskenpflicht ist Ländersache

Der Bund hat sogenannte Basismaßnahmen festgesetzt. Diese treten ab dem 1. Oktober 2022 in Kraft und gelten vorerst bis zum 7. April 2023. Eine dieser Basismaßnahmen ist die Maskenpflicht bei Flügen und im Fernverkehr. Ferner besteht in dem Zeitraum eine Masken- und Testpflicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen.

Doch es gibt Ausnahmen. Denn frisch geimpfte Personen und genesene Menschen sind von der Testpflicht ausgenommen. Als frisch geimpft gilt, wessen letzte Impfung weniger als drei Monate zurückliegt.

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Eine Maskenpflicht im Supermarkt ist jedoch keine Basismaßnahme, auch die Testpflicht an den Schulen nicht. Denn diese Maßnahmen verhängen wiederum die Länder. So sieht es das neue Infektionsschutzgesetz vor.  Doch Experten sehen darin Schwachstellen, ihrer Ansicht nach sind die Vorgaben für die Länder „wachsweich“ formuliert. So äußert sich der Virologe Martin Stürmer.

Rückkehr der Maskenpflicht beim Einkauf?

Ob auch in Supermärkten und Discountern demnächst wieder Masken getragen werden müssen, entscheiden die jeweiligen Bundesländer. Sie können ab Oktober wieder eigenständig eine Maskenpflicht verhängen, zumindest in öffentlichen Einrichtungen wie Supermärkten. Welche Länder davon Gebrauch machen, bleibt abzuwarten. Dazu geäußert hat sich bisher noch keine der Landesregierungen. Dies wird wahrscheinlich auch von der jeweiligen Corona-Ausbreitung abhängen.

Gewisse Maßnahmen sieht das neue Infektionsschutzgesetz allerdings nicht mehr vor. Dazu gehören Ladenschließungen, 3G im Einzelhandel oder ein kompletter Lockdown. Derartiges können auch die Länder nicht beschließen.